Fehler in Widerrufsbelehrungen: Darlehensverträge der Berliner Bank immer noch widerrufbar

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Fehler in Widerrufsbelehrungen: Darlehensverträge der Berliner Bank immer noch widerrufbar

Durch Fehler in Widerrufsbelehrungen sind viele Darlehensverträge, die Kunden der Berliner Bank um das Jahr 2006 geschlossen haben, immer noch widerrufbar. Die aktuelle Rechtslage ermöglicht Darlehensnehmern, die Verträge geschlossen haben, in denen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind, diese heute noch widerrufen zu können. Grundlage dafür ist, dass die Widerrufsfrist bei einem Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht beginnt, der Vertrag also quasi ewig widerrufbar ist. Vermehrt ist das bei Darlehensverträgen der Berliner Bank im Jahre 2006 aufgetreten; Kunden, die in diesem Zeitraum einen Vertrag mit der Berliner Bank geschlossen haben, könnten also betroffen sein und ihren Vertrag heute noch widerrufen.

Widerruf statt Kündigung: Kunden der Berliner Bank können Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Dadurch ist Kunden der Berliner Bank nun möglich, viel Geld zu sparen und eine günstige Umschuldung vorzunehmen. Bei einer Kündigung des Darlehensvertrags muss der Kunde normalerweise die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Es handelt sich dabei um einen Ausgleich, den die Bank für die nicht erhaltenen Leistungen durch den Kreditnehmer einfordert. Bei einem Widerruf hingegen gibt es keinen derartigen Ausgleich, eine sogenannte Rückabwicklung des Vertrags findet ohne zusätzliche Kosten statt. Auch für Kunden der Berliner Bank besteht die Möglichkeit, einen Altkredit zu aus heutiger Sicht schlechten Konditionen ohne die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung gegen einen günstigeren neuen Kredit einzutauschen.

Gesetzesentwurf könnte „ewigen Widerruf“ unmöglich machen – Kunden der Berliner Bank müssen schnell handeln

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist diese Möglichkeit, sich günstig umzuschulden für Darlehensnehmer der Berliner Bank nur noch kurz gegeben. Das ewige Widerrufsrecht soll durch eine Gesetzesentwurf bereits im Juni dieses Jahres erlöschen, eine absolute Widerrufsfrist für Darlehensverträge verabschiedet werden. Deswegen ist schnelles Handeln gefragt: Darlehensverträge mit der Berliner Bank, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, müssen vor der Gesetzesänderung widerrufen werden, um den sogenannten Widerrufsjoker nutzen und eine günstige Umschuldung ermöglichen zu können.

Berliner Bank verliert Vertrauensschutz des Gesetzgebers durch Abweichen vom gesetzlichen Muster

Jene von der Berliner Bank verwendeten, fehlerhaften Widerrufsbelehrungen wichen vom gesetzlichen Muster ab. Wichtige Zwischenüberschriften, die den Kunden auf unentbehrliche Einzelheiten aufmerksam machen sollten, wurden weggelassen. Durch diese offensichtliche Abkehr von der Mustertreue verliert ein Kreditinstitut den Vertrauensschutz des Gesetzgebers, wie das Kammergericht Berlin urteilte (Az. 24 U 169/13). Deswegen hat sich die Berliner Bank die Fehler in den verwendeten Widerrufsbelehrungen voll zurechnen zu lassen und muss die Verantwortung tragen.

Berliner Bank belehrt Kreditnehmer nur lückenhaft über Widerruf

Bei den enthaltenen Fehlern handelt es sich um große Lücken in der Belehrung des Kreditnehmers, der unzureichend über Fristbeginn und Widerrufsfolgen in Kenntnis gesetzt wird. So hat die Berliner Bank durch ungenaue Formulierungen gegen das Deutlichkeitsgebot aus §355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. verstoßen, beispielsweise indem dem Kunden nicht alle Umstände über das Einsetzen der Widerrufsfrist klar und verständlich dargelegt wurden. Darüber hinaus wurden essentielle Informationen zu den Folgen des Widerrufs unerwähnt gelassen, sodass der Verbraucher sich nicht über das exakte Zusammenspiel von Fristen, Pflichten und Folgen des Widerrufs im Klaren sein konnte.

Durch eben diese Lücken besteht nun jedoch für viele Kunden der Berliner Bank noch heute das Recht, den Darlehensvertrag zu widerrufen.

Kreditinstitute, deren Widerrufsbelehrungen ähnliche Fehler enthielten:

  • Commerzbank, 2002 – 2010
  • DSL Bank, 2004 – 2008
  • Dresdner Bank, 2004 – 2008
  • LBBW, 2003/04

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Offensichtlich mag auf den ersten Blick manchem Laien sein, dass sein Darlehensvertrag durch eine fehlerhafte Belehrung widerrufbar sein könnte. Doch auch hier kann der Schein trügen, jeder Einzelfall sollte zunächst von professioneller Seite geprüft werden. Seit Langem ist die Kanzlei Werdermann | von Rüden auf diesem Gebiet mit einem hervorragend ausgebildeten und erfahrenen Team junger Anwälte bundesweit tätig und setzt die Rechte ihrer Mandanten durch. Werdermann | von Rüden bietet als besonderen Service jetzt eine kostenlose Erstprüfung von Ihren Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

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