Fehleranfälliger Blitzer auf der BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt M.
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Die Messstelle befindet sich auf der Bundesautobahn 3 bei Kilometer 41,9 in der Gemarkung Windhagen, in Fahrtrichtung Frankfurt am Main. Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, kontrolliert durch die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer. Eingesetzt wird ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Gerade an diesem Streckenabschnitt, der durch wechselnde Verkehrs- und Sichtverhältnisse geprägt ist, zeigen sich typische Schwächen der Messmethode, die eine rechtliche Überprüfung lohnenswert machen.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das Gerät arbeitet mit LIDAR-Technologie und sendet kontinuierlich Laserimpulse aus. Diese erfassen Fahrzeuge über eine Distanz von etwa 75 Metern. Die Impulse werden vom Fahrzeug reflektiert und vom Messsensor wieder aufgenommen. Über die gemessene Zeit und den zurückgelegten Weg wird die Geschwindigkeit mittels einer sogenannten Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.
Zwar handelt es sich offiziell um ein standardisiertes Messverfahren, doch sind Zweifel an der Messgenauigkeit durch zahlreiche Gutachten und gerichtliche Entscheidungen belegt.
Fehlerquellen des PoliScan Speed
Signalauffächerung und Messwertverfälschung
Im weiten Messbereich des PoliScan Speed kommt es zu einer ungewollten Auffächerung der Laserstrahlen. Dies führt dazu, dass nicht nur das Zielobjekt erfasst wird, sondern auch angrenzende Fahrzeuge oder andere Objekte reflektierende Signale zurücksenden. Diese Verzerrung kann zu falschen Geschwindigkeitswerten führen. Nach Schätzungen auf Grundlage technischer Gutachten ist etwa jede zweite Messung potenziell fehlerhaft.
Mehrere Fahrzeuge im Messfeld
Befinden sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich – was insbesondere auf der stark befahrenen A3 häufig vorkommt – ist die exakte Zuordnung der Messung zu einem einzelnen Fahrzeug nicht mehr zweifelsfrei möglich. Die Bußgeldbehörde kann dann im gerichtlichen Verfahren nicht sicher nachweisen, dass das geblitzte Fahrzeug auch tatsächlich das gemessene war.
Ungenaue Ausrichtung des Messsensors
Der Messsensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn stehen, um eine valide Weg-Zeit-Berechnung zu ermöglichen. Schon kleinste Abweichungen bei der Ausrichtung – was in der Praxis oft vorkommt – führen zu systematisch erhöhten Geschwindigkeitswerten.
Formelle Mängel: Schulung und Eichung
Fehlt in der Bußgeldakte ein Nachweis über die Schulung des Messbeamten oder ist das Messgerät zum Zeitpunkt der Messung nicht (mehr) gültig geeicht, darf die Messung rechtlich nicht verwertet werden. Die Rechtsprechung bestätigt dies regelmäßig. So entschied beispielsweise das OLG Frankfurt ( Az.: 2 Ss-OWi 763/15), dass bei fehlender Eichung eine vollständige Aufhebung des Bußgeldbescheids erforderlich ist.
Warum sich hier ein Einspruch besonders lohnt
Gerade bei der Messstelle in Windhagen sind typische Fehlerquellen in der Praxis häufig belegt. Mit einem qualifizierten Einspruch lassen sich diese gezielt angreifen. Rechtsanwalt Andreas Junge, ein bundesweit erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht, setzt genau hier an. Er lässt die Messung durch ein TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten prüfen und legt gerichtsfest dar, warum das Ergebnis im Zweifel nicht verwertbar ist.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, entstehen für Sie keine Kosten – auch dann nicht, wenn Ihre Versicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht. Diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Der Einspruch erfolgt somit für Sie vollständig ohne Risiko.
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Die Messstelle an der BAB 3 bei Windhagen zeigt exemplarisch, wie fehleranfällig Geschwindigkeitsmessungen mit dem PoliScan Speed sein können. Ein fachkundiger Einspruch – unterstützt durch technisches Gutachten und juristische Expertise – bietet daher eine realistische Chance auf Verfahrenseinstellung oder zumindest deutliche Reduzierung der Sanktionen.
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