Fehlerhafte Brustoperation: Rechte von Patientinnen bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern

  • 3 Minuten Lesezeit

Eine fehlerhafte Brustoperation kann für Patientinnen erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Brustoperationen – ob aus ästhetischen oder medizinischen Gründen – sind komplexe Eingriffe, die höchste ärztliche Sorgfalt und eine umfassende Aufklärung erfordern. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass eine fehlerhafte Brustoperation aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern zu Schäden führt. 


In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fehler bei Brustoperationen häufig auftreten, welche Rechte Patientinnen haben und wie eine spezialisierte Anwaltskanzlei Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen kann.


Was sind Behandlungsfehler bei Brustoperationen?


Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung im Rahmen einer Brustoperation nicht dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entspricht. Typische Ursachen für eine fehlerhafte Brustoperation sind:


  • Unzureichende Qualifikation oder Erfahrung des Operateurs,
  • Fehlerhafte Operationstechniken (z.B. falsche Platzierung von Implantaten, unsachgemäßes Setzen der Nähte),
  • Nichtbeachtung individueller Risiken der Patientin,
  • Unzureichende Nachsorge nach der Brustoperation.


Eine fehlerhafte Brustoperation kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Infektionen, Kapselfibrosen, Asymmetrien, dauerhaften Schmerzen oder sogar zur Notwendigkeit weiterer Korrektureingriffe führen.


Aufklärungsfehler bei Brustoperationen: Wenn Patientinnen nicht ausreichend informiert werden 


Vor jeder Brustoperation ist es Pflicht des Arztes, die Patientin umfassend und schonungslos aufzuklären. Dazu gehören insbesondere:


  • Ablauf der Operation,
  • Realistische Erfolgschancen,
  • Mögliche Risiken und Komplikationen (z.B. dauerhafte Schmerzen, optische Veränderungen),
  • Behandlungsalternativen (vor allem bei nicht zwingend medizinisch indizierten Eingriffen).


Wird diese Aufklärung nicht oder nur unvollständig vorgenommen, liegt ein Aufklärungsfehler vor. In solchen Fällen ist die Einwilligung der Patientin in die Operation unwirksam – selbst wenn der Eingriff technisch korrekt durchgeführt wurde. Die Patientin kann dann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.


Typische Folgen und Beispiele aus der Praxis bei fehlerhafter Brustoperation


Eine fehlerhafte Brustoperation kann vielfältige Folgen haben:


  • Physische Schäden: Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, sichtbare Entstellungen, dauerhafte Narbenbildung,
  • Psychische Belastungen: Depressionen, Angststörungen, Verlust des Selbstwertgefühls,
  • Finanzielle Schäden: Kosten für Nachbehandlungen, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden.


Gerichte erkennen immer wieder Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz an, wenn nachweisbar eine fehlerhafte Brustoperation aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann – je nach Schwere der Folgen – mehrere zehntausend Euro betragen.


Wie können Patientinnen nach einer fehlerhaften Brustoperation ihre Rechte durchsetzen?


  • Sichtung der Behandlungsunterlagen: Patientinnen haben das Recht, sämtliche Unterlagen einzusehen und eine erste kostenlose Kopie zu erhalten (Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 DSGVO).
  • Medizinisches Gutachten: Ein unabhängiges Gutachten ist oft entscheidend, um eine fehlerhafte Brustoperation und deren Folgen zu belegen.
  • Juristische Unterstützung: Eine erfahrene Kanzlei prüft die Erfolgsaussichten, übernimmt die Kommunikation mit Ärzten und Versicherungen und setzt Ansprüche konsequent durch.


Behandlungs- und Aufklärungsfehler bei Brustoperationen sind keine Einzelfälle. Betroffene Patientinnen haben das Recht, sich gegen die Folgen zur Wehr zu setzen. Wir unterstützen Sie kompetent und engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – damit Sie zu Ihrem Recht kommen.


Nehmen Sie Kontakt für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung mit unseren Rechtsanwälten für Arzthaftung auf!


In unserer Kanzlei - patientengerecht Rechtsanwälte - wissen wir, wie belastend und dringlich medizinische Haftungsfälle für Betroffene sind. Deshalb bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an. Oft können bereits im ersten Gespräch wichtige Weichen gestellt und Fragen geklärt werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Erfolgschancen zu maximieren und das Kräfteungleichgewicht gegenüber Ärzten und Kliniken auszugleichen.


Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und uns Ihre Angelegenheit zu schildern. Damit machen Sie den ersten Schritt zur Lösung Ihres Problems. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und kämpfen mit Professionalität und Durchsetzungsstärke für eine faire Entschädigung.


Telefonisch: 040 333 13 301


Per E-Mail: info@patientengerecht.de 


Über das Kontaktformular auf unserer Homepage: https://patientengerecht.de/ersteinschaetzung/




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Jana Mendel, LL.M. (Medizinrecht)

Beiträge zum Thema