Fehlerhafte Linse eingesetzt – Patientin erhält 10.000 Euro Schadensersatz dank TOP Anwalt für Medizinrecht

  • 3 Minuten Lesezeit

Unsere Kanzlei hat kürzlich einen bedeutenden Erfolg für eine Patientin erzielt. Unserer Mandantin wurde eine Linse fehlerhaft eingesetzt und sie erhielt dank des Einsatzes unserer Patientenanwälte in der Folge eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro, da der medizinische Fehler zu erheblichen gesundheitlichen Problemen bei ihr geführt hatte.


Fehlerhafte Linse verursacht Probleme

Während einer Operation, bei der eine künstliche Linse ins Auge der Patientin eingesetzt werden sollte, kam es zu einem gravierenden Fehler: Die eingesetzte Linse war defekt. Nach dem Eingriff konnte die Patientin mit dem rechten Auge nur noch Hell und Dunkel unterscheiden. Eine nachfolgende Untersuchung bestätigte den Verdacht auf die Verwendung einer fehlerhaften Linse.


Neue Operationen und langwierige Beschwerden

Um den Fehler zu korrigieren, musste die Patientin erneut ins Krankenhaus. Die defekte Linse wurde entfernt und durch eine neue ersetzt. Dieser Eingriff führte zu einer Blutung im Auge, wodurch sich das Sehvermögen der Patientin weiter verschlechterte. Erst nach zwei Monaten trat eine Besserung ein. Während dieser Zeit litt die Patientin unter starken Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen. Zudem war sie auf dem rechten Auge nahezu blind, was zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führte. Eine weitere notwendige Augenoperation musste verschoben werden. Zusätzlich entstanden ihr Fahrtkosten und Ausgaben für medizinische Behandlungen, und sie war nicht in der Lage, ihren Haushalt wie gewohnt zu führen.


Vergleich und Entschädigung

Nach intensiven Verhandlungen konnte unsere Kanzlei eine Entschädigung von 10.000 Euro für die Patientin erwirken. Dieses Geld soll dazu beitragen, die entstandenen Probleme und Unannehmlichkeiten zu bewältigen.

Patienten und deren Angehörige sollten sich im Falle einer fehlerhaft eingesetzten Linse an einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht und Patientenanwalt wenden, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Unsere Kanzlei setzt sich vehement für die Rechte von Patienten ein, die durch Fehler bei medizinischen Behandlungen geschädigt wurden. Sollten Sie oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis ähnliche Erfahrungen gemacht haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung innerhalb von drei Stunden an und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung.

Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei für Arzthaftung


Ihr Experte für Arzthaftungsrecht

In der Kanzlei Freihöfer liegt der Fokus auf dem Arzthaftungsrecht. Als erfahrener Patientenanwalt ist Herr Rechtsanwalt Freihöfer darauf spezialisiert, Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Ein Arzthaftungsprozess kann kompliziert und langwierig sein, daher streben wir nach einer außergerichtlichen Einigung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte. So können betroffene Patienten frühzeitig eine angemessene finanzielle Entschädigung erhalten.


Kompetente Vertretung in Arzthaftungsfällen

Rechtsanwalt Freihöfer verfügt über jahrelange Erfahrung und umfangreiche Erfolge in der Vertretung von Patienten in Arzthaftungsfällen. Aufgrund zahlreicher erfolgreicher Prozesse und außergerichtlicher Verhandlungen wurde die Kanzlei als TOP Kanzlei im Medizinrecht auf Patientenseite ausgezeichnet.


Fachwissen und Netzwerk

Unser tiefgehendes Verständnis im Bereich des Arzthaftungsrechts wird durch ein vertrauensvolles Netzwerk an ärztlichen Beratern ergänzt. Diese Expertise ermöglicht es uns, komplexe medizinische Sachverhalte zu analysieren und rechtssicher zu vertreten. So stellen wir sicher, dass unsere Mandanten eine fundierte und kompetente Beratung erhalten.


Kostenlose Ersteinschätzung

Wir setzen uns ausschließlich für die Interessen der Patienten ein. Ärzte und Krankenhäuser werden von uns nicht vertreten. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung, um Ihren Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu prüfen.

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers?

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.


Rufen Sie uns an.


  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Wir melden uns innerhalb von 3 Stunden*
  • Über 11-jährige Erfahrung
  • Nur für Patienten tätig
  • Deutschlandweite Vertretung

089 215405930


neu@kanzlei-freihoefer.de


www.patientenanwalt-freihoefer.de


*während der Bürozeiten

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

Beiträge zum Thema