Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank Hessen

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Den alten Darlehensvertrag widerrufen und bei der Umschuldung von den aktuell günstigen Zinsen profitieren – das dürfte auch für Kunden der Sparda-Bank Hessen möglich sein. „Auch die Sparda-Bank Hessen hat zum Teil fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet.“, sagt Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann, Kanzlei MPH Legal Services.

Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann weiter: „Bei vielen Verbraucherdarlehen weisen die Widerrufsbelehrungen der Sparda-Bank Hessen Fehler auf. Dann kann auf die Darlehensablösung hingewirkt werden ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.“ Auch die Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg bestätigen diese Ansicht. Die Verbraucherschützer haben rund 1500 Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen untersucht. Das Ergebnis: Rund 90 Prozent der Belehrungen sind fehlerhaft.

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können die Kreditverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Für den Verbraucher sind die Fehler bei Widerrufsbelehrungen häufig gar nicht zu erkennen. Der geübte Blick eines Rechtsanwalts entdeckt die Fehler schnell. „Zumeist sind es Abweichungen von der jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrung. Diese führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und viele Darlehensverträge, die seit 2002 abgeschlossen wurden auch heute noch widerrufen werden können“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann. Häufig ist der Beginn der Widerrufsfrist in den fehlerhaften Belehrungen für den Verbraucher nicht eindeutig definiert.

Viele Verbraucher scheuen allerdings eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung mit ihrer Bank. „Diese Furcht ist allerdings unbegründet. Häufig kann man sich mit den Banken auch außergerichtlich einigen, da die Rechtslage oft eindeutig ist“, so Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann. Allerdings müsse immer der Einzelfall geprüft werden. Das gelte nicht nur für Darlehensverträge der Sparda-Bank Hessen, sondern auch für die verwendeten Widerrufsbelehrungen anderer Banken und Sparkassen. „Wie schon erwähnt: In 90 Prozent der Fälle sind die Belehrungen fehlerhaft. Bei einem erfolgreichen Widerruf können die Verbraucher schnell nennenswerte Summen sparen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann.

Mehr Informationen: http://www.heinzelmann-legal.eu/

MPH Legal Services

Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann


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