Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen führen zu „ewigem“ Widerspruchsrecht
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Nahezu „ewiges“ Recht zum Widerspruch bei Lebensversicherungen
Versicherungsnehmer, die in den Jahren 1994 bis 2007 eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, könnte ein rechtlicher Vorteil zustehen! Dieser rechtliche Vorteil, liegt in einem „ewigen“ Recht zum Widerspruch. Grund dafür sind fehlerhafte Belehrungen über das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers seitens der Versicherungen. In tausenden Fällen wurden Versicherungsnehmer mithin fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Aufgrund dessen, so hat auch bereits der BGH geurteilt, setzt die eigentlich bestehende Frist zum Widerspruch nicht ein. Für viele Versicherte besteht so die Chance, ihrem Lebensversicherungsvertrag noch heute zu widersprechen.
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen begründen Widerspruchsrecht
Die Ursache des „ewigen“ Widerspruchsrechts liegt bei den Versicherungsunternehmen selbst. Sie nutzten über einen langen Zeitraum hinweg fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen – vermutlich aus Unachtsamkeit. So entsprechen betroffene Widerspruchsbelehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Widerspruchsrecht birgt einige Vorteile
Durch das nach wie vor bestehende Widerspruchsrecht ist eine günstige Trennung vom Versicherungsvertrag möglich. Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, entsprechen aus heutiger Sicht nicht mehr den Vorstellungen einer effektiven Vorsorge. Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist das genannte Policenmodell inzwischen sogar unzulässig. Im Gegensatz zu einer Kündigung birgt das Widerspruchsrecht bei einer Trennung vom Versicherungsvertrag einige Vorteile. So wird der gesamte Versicherungsvertrag bei einem Widerspruch rückabgewickelt und Sie erhalten ihre eingezahlten Beträge zurück, wohingegen bei einer Kündigung meist Verluste einhergehen. Das Widerspruchsrecht kann Ihnen mithin einige Vorteile einräumen.
Kostenlose Erstberatung durch Werdermann | von Rüden
Um feststellen zu können, ob Ihnen ein Widerspruchsrecht tatsächlich zusteht, ist stets eine genaue Prüfung des Einzelfalls nötig. Ein anwaltlicher Rat ist deswegen obligatorisch. Die Anwälte von Werdermann | von Rüden bietet Ihnen deswegen eine kostenlose Prüfung des Versicherungsvertrages auf ein bestehendes Widerspruchsrecht an! Nachdem unsere Anwälte den Vertrag und die Rechtslage begutachtet haben, erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre Aussichten und die potentielle Ersparnis im Falle eines Widerspruchs! Sie gehen damit kein Risiko und keine Verpflichtung ein.
Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,
- wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
- ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
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