Amtsgericht Bremen: Anzahlung für gemietetes Ferienhaus in Spanien kann zurückverlangt werden, wenn Anreise coronabedingt unterbleibt.

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Klage auf Rückzahlung der Anzahlung ist erfolgreich.

Die Reisebeschränkungen infolge der weltweiten Corona-Epidemie treffen nicht nur Pauschalreisende und Fluggäste, sondern auch Verbraucher, die ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung im In- und Ausland für Ihren Urlaub gebucht haben. Die Rechtslage gestaltet sich für betroffene Verbraucher hier wesentlich schwieriger, denn weder das Pauschalreiserecht noch die EU-Fluggastrechteverordnung finden hier Anwendung. 

Einschlägig ist hier vielmehr das Mietvertragsrecht, denn rechtlich ist der Vertrag über die zeitweise Überlassung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung als Mietvertrag zu bewerten. 

Das Amtsgericht Bremen hat in seinem Urteil vom 14.01.2021, Az.: 9 C 360/20, ein fristloses Kündigungsrecht der Ferienhausgäste bejaht.  Die seit Februar 2020 in Europa grassierende Corona-Pandemie habe  die Geschäftsgrundlage des Mietvertrages und den zum Zeitpunkt der geleisteten Anzahlung noch bestehenden Rechtsgrund nachträglich entfallen lassen. Das Gericht sieht es als  nicht entscheidend an, ob den  Klägern im Anmietungszeitpunkt (ab 25.05.2020) die Einreise aus Deutschland nach Spanien verboten war. Denn es liegen nach Auffassung des Gerichts bei objektiver Betrachtung gewichtige Gründe vor, die Reise nicht anzutreten. Die Kläger hätten sich im Fall der Anreise nicht nur selbst einem gesteigerten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt; vielmehr hätten sie auch die Wahrscheinlichkeit der internationalen Verbreitung der Seuche erhöht. Die Reisestornierung erfolgte insofern auch aus übergeordneten öffentlichen Interessen. Insofern kann es nach Auffassung des Gerichts offenbleiben, ob die allgemeine Coronagefährdungslage und die damit einhergehenden behördlichen Auflagen als Mangel der Mietsache zu bewerten gewesen wären.

Auch die Anwendbarkeit des deutschen Rechts und auch seine Zuständigkeit am Wohnsitz der klagenden Reisegäste sah das Amtsgericht Bremen als unproblematisch an. 

Haben auch Sie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung gebucht und warten noch auf die Rückzahlung der von Ihnen geleisteten Zahlungen? In diesem Fall hilft die auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eckardt und Klinger Ihnen gerne weiter. 


 


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