Ferienhaus in Italien und Erwerbsteuer

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Ferienhaus in Italien und Erwerbsteuer

Wenn Sie schließlich das richtige Haus oder die gewünschte Wohnung in Italien gefunden haben, nun Ihren Traum erfüllen können und sich jetzt die notarielle Beurkundung nähert, entsteht die Frage der zu entrichtenden Erwerbsteuer.

Wenn Sie diese Immobilie als Ihren Hauptwohnsitz wählen, vielleicht wollen Sie tatsächlich umziehen und nicht nur dort Urlaub machen, dann ist eine geringe Erwerbsteuer fällig. Wenn Sie dagegen das Ferienhaus als Domizil angeben und als Ferienhaus nutzen wollen, dann ist die Erwerbsteuer verhältnismäßig hoch: ungefähr 11 % (inklusiv notarieller Honorare und anderer Gebühren) und nicht 2 % oder 3 %! Der Genauigkeit halber beträgt die Erwerbsteuer beim Kauf von einem Privatmann jeweils 9 % oder 2 %. Die dem Notar zu bezahlende Summe ist aber wie gesagt höher, da dieser für Sie die Steuer entrichtet. 

Ihre Aufmerksamkeit möchte ich heute aber auf einen anderen Aspekt lenken: Es ist wohl möglich, dass Sie sich beim Einwohnermeldeamt als “residente” bzw. ansässig eintragen lassen, dass die Rechnung für Strom und Gasversorgung auf Ihren Namen lautet, aber dies kann dennoch nicht genug sein, um eine günstigere Besteuerung zu erlangen. 

Der italienische Oberste Gerichtshof hat im Mai 2018 hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen und zwar hat das Gericht gesagt, dass jemand dort tatsächlich leben muss und sich nicht nur ab und zu dort aufhalten soll, wenn das Haus als erster Wohnsitz steuerlich berücksichtigt wird. 

Seien Sie dann sehr vorsichtig, weil wenn Sie das Haus bei der Beurkundung als ersten Wohnsitz angeben, weniger Steuern bezahlen, sich beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen, aber dann dort nicht wohnen werden. Früher oder später kann das Steueramt mit der Aufforderung zur Zahlung von Steuern, Geldbußen und Zinsen auf Sie zukommen. Lassen Sie sich gut beim Erwerb Ihres Ferienhauses in Italien beraten, damit Sie es für viele Jahre ohne Probleme genießen können.

Vielen Dank!



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