Fester Blitzer in Flensburg, Schleswiger Straße Ecke Eckernförder Lands., Zur Bleiche - Bußgeld vermeiden!

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Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen drohen teils hohe Strafen, die abhängig von der Überschreitung sind und bis zu 800 €, zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot reichen können. Geblitzt wird oft mit Poliscan Speed, dessen bekannte Schwachstellen – wie Signalstreuung, falscher Messwinkel und Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung – einen erfolgreichen Einspruch ermöglichen. Für Rotlichtverstöße ergeben sich Fehlerquellen aus der Wartungsdiskrepanz zwischen Ampel und Messgerät sowie abgelaufenen Geräteeichungen. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet an, Messakten auszuwerten und mittels TÜV-zertifizierten Gutachtens dem Amtsgericht Flensburg die Messungenauigkeit zu beweisen, was zu einem Freispruch oder der Verfahrenseinstellung führt. Kosten entstehen für Rechtsschutzversicherte nicht. 

Ihnen wird das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen?Dann können die drohenden Strafen teuer werden.Ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h sind ein Punkt und ein Bußgeld von 115 € vorgeschrieben. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h beträgt.Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sollen Sie andere gefährdet haben, sind es 320 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Doch dieses kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger ersparen. Denn geblitzt wird hier mit einem Kombinationsmessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen zahlreiche und gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei der Geschwindigkeitsbestimmung treten unter anderem folgende charakteristischen Fehler auf.

Die Länge der Messstrecke führt zu eine Signalstreuung, die eine fehlerhafte Datenverarbeitung verursacht. Aus diesem Grund wird bei mindestens jeder zweiten Messung eine falsche Geschwindigkeit angezeigt.Häufig ist nach Wartungen der Messwinkel falsch eingestellt. Das Ergebnis sind  automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. 

Bei der  Bestimmung von Rotlichtverstößen sind folgende Fehlerquellen gegeben. Der Blitzer wird unabhängig von der Ampel gewartet. Dadurch entstehen Zeitfenster, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Das sind die berühmten drei Sekunden, für welche  der Fahrer beschwören kann, dass noch keine Rotphase vorlag. Dieser Fehler entscheidet oft über eine Einstellung des Verfahrens oder das Absehen von einem Fahrverbot.Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und T oleranzen. Diese werden ebenfalls  separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben. Sehr häufig ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV-zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Bisher wurden alle Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): Andreas Junge

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