Geblitzt in Flensburg, Schleswiger Straße Ecke Eckernförder Lands., Zur Bleiche - Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Flensburg macht Ihnen einen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß an dieser Stelle zum Vorwurf? Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb von drei bis sechs Wochen ein Bußgeldbescheid und dessen Strafen können teuer werden. Denn schon ab 21 km/h zuviel ist ein Bußgeld von 115 € und ein Punkt vorgeschrieben, bei 26 km/h sind 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot möglich. Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sollen Sie andere gefährdet haben, sind es 320 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Doch ein Einspruch lohnt sich. Überdurchschnittlich viele Verfahren werden hier nach einem Einspruch eingestellt. Der Grund dafür ist fast immer die Fehleranfälligkeit des installierten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieser Blitzer ist ein Kombinationsmessgerät, welches Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße registriert.

Die Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung. Dafür tasten Laserimpulse die Fahrbahn auf einer Entfernung zwischen 10 und 75 Metern innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scannwinkel) ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflektion wieder empfangen werden.  Sobald ein Fahrzeug den voreingestellten Grenzwert überschritten hat, fertigt das Gerät automatisch ein Foto an.

Dieses scheinbar simple System hat aber seine Schwächen.

Die auf der Länge der Strecke entstehende Strahlenaufweitung führt zu einem Signalkegel. Dieser verursacht bei mindestens der Hälfte aller Messungen eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und somit eine falsche Geschwindigkeitsberechnung. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein. Von größter Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Messwinkels. Nach der Wartung des Gerätes sind oft Abweichungen festzustellen. Aber schon die Verstellung um ein Grad hat automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe zur Folge.  Der Hersteller fordert daher ausdrücklich eine Schulung der auswertenden Messbeamten. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 20 m bis 50 m vor dem Standort gewonnen werden. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Außerdem ist das Gerät nicht zur Verarbeitung solcher Daten eingestellt. Die eigentliche Messung und das Auslösen der Kamera erfolgen zeitversetzt. Dieses führt insbesondere bei Kolonnenfahrten dazu, dass nicht sicher festgestellt werden kann, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt es an einer gültigen Eichung des Blitzers, wird die gesamte Messreihe annulliert.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht fehlerfrei. 

Die Messgeräte werden unabhängig von den Ampeln gewartet. Dadurch entstehen Zeitfenster, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Dies sind die berühmten drei Sekunden, für welche  der Fahrer beschwören kann, dass noch keine Rotphase vorlag.Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese werden ebenfalls  separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben.

Schon diese kleine Fehlerauswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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