Festgeldnavigator – FMA warnt!
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Für Anleger ist bei Angeboten von festgeldnavigator.com wegen einer Warnung der FMA Vorsicht geboten.
Über das Onlineportal werden u.a. Festgelder und Tagesgelder offeriert.
Auf der Homepage wird damit geworben, dass man die besten Festgeldangebote auf der Seite entdecken und man seine finanzielle Zukunft mit hochverzinslichen Sparkonten sichern soll und man die Zinssätze vergleichen und die perfekte Anlage für sich finden soll.
Für Festgelder werden aktuell je nach Anlagebetrag Zinsen zwischen 4,19% und 4,39% angeboten.
Tatsächlich zu Festgeldnavigator Warnhinweis der FMA
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat aber vor dem Abschluss von Geschäften mit dem Betreiber Stockholms Berghantering AB von festgeldnavigator.com gewarnt und darauf verwiesen, dass dieser keine Erlaubnis hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und daher auch die Vermittlung von Einlagengeschäften nicht anbieten darf. Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlichkeit warnen, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte in Österreich nicht berechtigt ist.
Festgeldnavigator auch ohne Genehmigung der BaFin
Beim Angebot von Festgeldern oder Tagesgeldern kann auch in Deutschland eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich sein, soweit es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handelt, sofern eine unbedingte Rückzahlung der eingezahlten Anlagesumme versprochen wird.
Auch eine Vermittlung von Tagesgeldern oder Festgeldern kann erlaubnispflichtig sein.
Die Betreiber von Festgeldnavigator haben aber, soweit bekannt, auch keinerlei Genehmigung der BaFin.
Sonstige Warnanzeichen zu Festgeldnavigator
Als Betreibergesellschaft von festgeldnavigator.com wird auf der Internetseite lediglich eine Stockholms Berghantering benannt, ohne eine Adresse anzugeben.
Wir bearbeiten ähnliche Fälle, in denen Anleger für ein Tagesgeld oder für eine Festgeldanlage Kapital auf ein Konto einer Bank in der Meinung eingezahlt haben, dass bei dieser Bank auf ihren Namen ein Tagesgeld oder Festgeld geführt wird. Tatsächlich lautet das Konto aber nicht auf ihren Namen. Denn es ist nicht die Bezeichnung des Empfängers relevant, sondern die IBAN. Anleger sollten somit aufpassen, auf welches Konto sie Anlagebeträge überweisen.
Auch ist die Domain der Webseite nach unseren Recherchen erst circa einen Monat alt.
Die fehlende Regulierung seitens der FMA und der BaFin sollte Investoren ohnehin ausreichend zur Vorsicht anhalten.
Möglichkeiten für Investoren von Festgeldnavigator
Wenn Tages- oder Festgeldanlagen ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden, können sich für Anleger wegen des unerlaubten Betreibens von Bank- bzw. Einlagengeschäften oder Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG oder i. V. m. § 15 WpIG ergeben.
Anleger, die Gelder für Anlagen über Festgeldnavigator, insbesondere für Tagesgelder oder Festgelder überwiesen haben und bei denen Probleme auftauchen, sollten sich zeitnah von anwaltlich beraten lassen.
Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn versprochene Zinszahlungen nicht erfolgen oder auch Kapital nicht zurückgezahlt wird.
Dann können sich für Anleger auch andere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ergeben.
Betroffene Anleger von Festgeldnavigator können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die ihre Fragen zu rechtlichen Optionen, um das eingesetzte Kapital wieder zu erhalten, beantwortet und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützt.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betreut auch zahlreiche Anleger, die in Fällen von anderen Anbietern durch vermeintlich Festgeldanlagen betrügerisch geschädigt worden sind. Lesen Sie hierzu auch gerne unseren Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 11.10.2024
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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