Festgeldfinanz – Betrug mit Festgeld?

  • 3 Minuten Lesezeit

Auf der Webseite festgeldfinanz.de wurde noch um das Vertrauen von Anlegern geworben, soweit dargestellt wurde, dass Festgeld eine sichere Anlageform sei, bei der man Geld für einen festgelegten Zeitraum zu einem festen Zinssatz anlegen kann.


Doch mit der Sicherheit ist es bei vermeintlichen Festgeldern bei Festgeldfinanz nicht weit her. Nach unserer Einschätzung besteht die Möglichkeit, dass Anleger, die Festgeldfinanz Kapital, insbesondere für eine Festgeldanlage, anvertraut haben, Opfer eines Betruges geworden sind.


Für Festgelder sollte man bei Festgeldfinanz bis zu 4,2% Zinsen bekommen können. Schon dies entspricht nicht den aktuell angebotenen Konditionen für Festgelder. Damit sollten Anleger nur dazu verleitet werden, Kapital zur Verfügung zu stellen.


Eindringliche Warnung der BaFin zu Festgeldfinanz


Bezüglich Investitionen bei Festgeldfinanz hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Warnhinweis veröffentlicht, da ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.


Hinweise zu Betrug bei Festgeldfinanz


Schon die angebotenen Zinsen von bis 4,2% entsprachen, wie erwähnt, auch bei längeren Laufzeiten, nicht den marktgerechten Konditionen, so dass eine Betrugsabsicht naheliegt.


Im Impressum der Webseite von Festgeldfinanz war die Qurin Privatbank AG bzw. deren Tochtergesellschaft quirion AG genannt worden. Dies stellt aber einen Namens- bzw. Identitätsmissbrauch zu Lasten der Quirin Privatbank durch die Betreiber des Portals festgeldfinanz.de dar, so die BaFin.


Wenn Investoren bereits über die Betreibergesellschaft in die Irre geführt werden, lässt dies die Annahme zu, dass Anleger auch im Übrigen, insbesondere bezüglich einer ordnungsgemäßen Anlage ihrer Gelder als Festgeld, betrogen werden.


Auch war die Domain der Webseite erst vor Kurzem aktualisiert worden und bei der Registrierung wurde zur Verschleierung der Identität der Betreiber ein Anonymisierungsdienst verwendet.


Für ein Betrugsmodell spricht auch, dass die Homepage von Festgeldfinanz nach der Warnung der BaFin nicht mehr erreichbar ist, wie man das häufig bei betrügerischen Portalen erlebt.


Möglichkeiten für Anleger von Festgeldfinanz


Sofern Sie Gelder, vor allem für ein Festgeld, bei Festgeldfinanz investiert haben, sollten Sie möglichst bald einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt kontaktieren.


Nach unseren Erfahrungen können die Chancen, gegen Verantwortlichen Schadensersatzansprüche durchzusetzen, bei einem schnellen Handeln größer sein als bei einem längeren Warten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Anlegern eine eingehende und fundierte Prüfung von Schadensersatzforderungen und rechtlichen Möglichkeiten sowie eine Unterstützung bei deren Umsetzung an.


Unsere Kanzlei unterstützt viele Anleger, die Gelder für ein Tagesgeld oder Festgeld auf das Konto eines seriösen Kreditinstituts überwiesen haben und dieses Konto aber kein Konto des Anlegers war. Denn relevant sind nicht Angaben zum Empfängernamen oder im Verwendungszweck, sondern die IBAN. Die IBAN lautet in Betrugsfällen nicht auf den Anleger.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.


Stand: 28.04.2025


Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema