FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta insolvent – Möglichkeiten der Anleger

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Zahlreiche Schiffsfonds bescherten ihren Anlegern nur wenig Freude, aber hohe Verluste. In diese Liste hat sich auch der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta eingereiht. Anfang März 2017 hat das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 67b IN 53/17).

Mit der Insolvenz haben sich die Hoffnungen der Anleger des FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta auf eine rentable Kapitalanlage zerschlagen. Ihnen drohen nun hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage, die bei mindestens 15.000 Euro lag.

Als das Fondshaus Hamburg den Schiffsfonds im Juni 2009 platzierte, begannen sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Containerschifffahrt bereits negativ zu verändern. Ausgelöst durch die weltweite Finanzkrise 2008 ging die Nachfrage spürbar zurück und viele Schiffsfonds konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr realisieren. Die Folgen bekamen etliche Schiffsfonds Anleger zu spüren. Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus und trotz Sanierungsbemühungen stand am Ende oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaft. Auf diese Weise haben schon etliche Anleger große Mengen Geld verloren.

Das droht auch den Anlegern des FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta, wenn sie sich nicht gegen die drohenden Verluste stemmen und rechtliche Schritte einleiten. „Schiffsfonds-Anleger haben häufig gute Aussichten auf Schadensersatz, da sie in den Anlageberatungsgesprächen nicht ordnungsgemäß beraten wurden“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Denn grundsätzlich haben Anleger einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört, dass sicherheitsorientierten Anlegern, die z. B. nach einer sicheren Geldanlage für die Altersvorsorge suchen, keine riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden dürfen. „Schiffsfonds sind aber spekulative Geldanlagen und grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet“, erklärt Rechtsanwalt Jansen. Zudem müssen die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die bestehenden Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht



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