Fiat Abgasskandal – weiterer Erfolg – Kanzlei mit Urteilen gegen Fiat Italy (FCA Italy S.p.A.)

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Die Rechtsanwaltskanzlei Manes hat jüngst ein weiteres stattgebendes Versäumnisurteil für die Käufer eines Fiat Wohnmobils erwirkt. Auch das LG Dortmund (Urteil vom 1. Februar 2022, Az. 2 O 339/20) hält unseren Vortrag für schlüssig und hat die Herstellerin des Motors FCA Italy S.p.A. zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen veruteilt.

Der Kläger ist Eigentümer eines Wohnmobils des Typs Fiat Ducato Weinsberg CaraBus. Nach den Informationen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist die Motorsteuerungs-software derart manipuliert, dass die Abgasreinigung des Motors jeweils ca. 22 Minuten nach Start des Motors weitgehend deaktiviert wird. Der NEFZ-Prüfzyklus, nach dem der Motorentyp zertifiziert ist, dauert etwa 20 Minuten. In diesem klägerischen Vortrag sieht die entscheidende Kammer eine unzulässige Manipulation der Abgasreinigung.

Das hier streitgegenständliche Fahrzeug verfügt über den Motor Fiat Ducato mit 130 kw und einem Hubraum von 2.999 ccm. Das Fahrzeug unterliegt der Euro-Norm 5; d.h. der zulässige Grenzwert für den Ausstoß von NOx-Emissionen beträgt 280 mg/km (leichte Nutzfahrzeuge). Da sich die Herstellerin des Manipulierten Fahrzeugs im Verfahren nicht verteidigt hat, sieht das Gericht die durch uns dargelegten Manipulationen als erwiesen an und verurteilte unseren Anträgen entsprechend.

Laut Entscheidung des zuständigen LG Dortmund kann der Kläger nun sein Fahrzeug nach Jahren der Nutzung an die Herstellerin zurückgeben und erhält den Großteil des damals gezahlten Kaufpreises erstattet. 

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie vom „Fiat-Abgasskandal“ betroffen sind und wie wir Sie ggf. bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.

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Foto(s): pixabay.com

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