Fiat Abgasskandal – zweiter Erfolg – einzige Kanzlei mit Urteilen gegen Fiat Italy

  • 2 Minuten Lesezeit

Liebe Wohnmobilisten,

wir freuen uns, Ihnen heute von unserem zweiten Urteil gegen die Firma FCA Italy S.p.A. (vormals Fiat) berichten zu dürfen. Unserer Kanzlei liegen exklusive Informationen vor, die es ermöglichen, Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten gegenüber der FCA Italy S.p.A. durchzusetzen.

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht Görlitz unsere Klage als zulässig und begründet beurteilt.

Das Landgericht Görlitz hat den Autokonzern wegen Abgasmanipulationen bei einem Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato per (Teil-)Versäumnisurteil vom 11. Mai 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 28/21).

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Wohnmobil Challenger 398 XLB geltend gemacht. Basis des Wohnmobils ist der Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor. Der Kläger vertritt die Auffassung, dass bei dem Modell die Abgasnachbehandlung schon nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Damit ist sie lange genug für den rund 20-minütigen Testzyklus aktiv und hält dadurch im Prüfmodus die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß ein. Unter normalen Betriebsbedingungen würden die Grenzwerte jedoch deutlich überschritten. Das Politmagazin Plusminus stellte kürzlich Grenzwertüberschreitungen um das 19fache fest. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Da sich Fiat zu den Vorwürfen nicht äußerte, folgte das LG Görlitz der Argumentation des Klägers und sprach ihm mit Versäumnisurteil Schadenersatz zu.

Auch das LG Koblenz hatte bereits Fiat Chrysler Automobiles (FCA) in einem durch uns geführten Verfahren mit Versäumnisurteil vom 1. März 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 12 O 316/19). Dabei ging es um Abgasmanipulationen bei einem Wohnmobil Roller Team Zefiro 266TL, ebenfalls auf Basis eines Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Multijet-Motor.

Fiat äußerte sich in dem koblenzer Verfahren zwischenzeitlich zu den Vorwürfen; die fadenscheinigen Einwendungen der Gegenseite halten wir allerdings für nicht durchgreifend; das Urteil erwarten wir am 28. Mai 2021.

Die Urteile der Landerichte Koblenz, Görlitz und Stade sind zwar noch nicht rechtskräftig, wir gehen aber aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen in Kombination mit den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal davon aus, dass sich der FCA-Konzern (nunmehr Stellantis) letztendlich nicht erfolgreich gegen die Vorwürfe verteidigen kann.

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie vom „Fiat-Abgasskandal“ betroffen sind und wie wir Sie ggf. bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.

 

Foto(s): pixabay.com

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marco Manes LL.M.

Beiträge zum Thema