Fiat-Dieselskandal: Jetzt handeln! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Medienberichten der letzten Wochen zufolge könnten in Deutschland ca. 200.000 Fahrzeuge der Hersteller Fiat (Fiat Chrysler Automobiles) und Iveco vom Dieselabgasskandal betroffen sein, z.B. Wohnmobile wie der Fiat Ducato. Es besteht der konkrete Verdacht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sind, wobei die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickstoffdioxid nur auf dem Prüfstand eingehalten worden sein könnten.

Unter Verdacht stehen vor allem Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 aus den Jahren 2014 bis 2019 wie der 1,3 Liter Multijet, ,13 Liter 16V Multijet, 1,6 Liter Multijet, 2,0 Liter Multijet, 2,2 Liter Multijet, 2,3 Liter Multijet. 

Damit erreicht der Dieselabgasskandal neben anderen Herstellern wie z.B. VW, Daimler und Audi nun einen weiteren Hersteller, im widrigsten Fall drohen Kunden hier Fahrverbote oder Stilllegungen.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die seit dem Jahr 2017 bereits etliche Dieselabgasskandal-Betroffene vertreten haben, sollten betroffene Fiat-Kunden nicht mehr länger warten, sondern umgehend ihre Ansprüche prüfen, gefordert werden kann dabei in der Regel der gezahlte Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer als "Nutzungsentschädigung."

Da z.B. Wohnmobile in der Regel noch nicht alt sind, muss in der Regel hier nur ein relativ geringer Betrag als Nutzungsentschädigung angesetzt werden.

Ansprüche könnten dabei sowohl gegen den Hersteller bestehen, als auch bei KFZ und Wohnmobilen, die innerhalb der letzten 2 Jahre gekauft wurden, gegen den Händler. Kunden, die innerhalb der letzten 2 Jahre ihr Wohnmobil gekauft haben, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner schnell handeln, da hier noch Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, die oftmals besonders viel versprechend sind.

Andere Kunden, die schon vor mehr als 2 Jahren ihr KFZ/Wohnmobil gekauft haben, können Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen, sollten aber nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ebenfalls schnell handeln, da widrigstenfalls in diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, bereits Ende 2021 Verjährung eintreten könnte aufgrund der Vorschriften der §§ 195-199 BGB.

Für Kunden, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung. Betroffene, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, können unverbindlich prüfen lassen, ob die Abwicklung über einen Prozessfinanzierer in Betracht kommt.

Betroffene Kunden, die betroffene Wohnmobile fahren oder prüfen lassen möchten, ob ihr Wohnmobil betroffen ist, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind und seit dem Jahr 2017 als eine der ersten Kanzleien in Deutschland im Dieselabgasskandal.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema