Fiat im Abgasskandal: Diese Möglichkeiten haben Verbraucher

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Fiat ist in den Abgasskandal verwickelt und manipulierte Abgaswerte.

Auch der Autohersteller Fiat ist in den Abgasskandal verwickelt. Dem Konzern wird vorgeworfen, unzulässige Abschalt-Einrichtungen in Diesel-Motoren eingebaut zu haben. Fiat manipulierte auch die Motoren von unzähligen Wohnmobilen.

Bekannt wurde im Jahr 2020, dass in Deutschland etwa 200.000 Dieselfahrzeuge von Fiat zugelassen wurden. Zu den manipulierten Fahrzeugen gehören die der Eigenmarke Fiat sowie weiterer Tochterkonzerne. Dazu zählen etwa Jeep, Alfa Romeo sowie Iveco. Die manipulierten Fahrzeuge halten auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte ein, stoßen jedoch im normalen Straßenverkehr ein Vielfaches der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte an Stickoxiden aus.


Erfolgsaussichten für Verbraucher sind enorm gestiegen

Nach etwa acht Jahren hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Bundesgerichtshof (BGH) dazu bewogen, eine deutlich verbraucher-freundliche Wendung einzuschlagen. Deshalb fiel das Urteil des BGH im Juni 2023 nun auch zugunsten der Verbraucher aus.

Besitzern von Diesel-Fahrzeugen, in denen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, steht folglich grundsätzlich Schadensersatz zu. Entsprechend anwendbar ist das verbraucher-freundliche Urteil auch auf Wohnmobile. Diese enthalten ebenfalls unzulässige Thermofenster.


Ihre Rechte als Betroffener im Fiat-Abgasskandal

Neulieferung: Haben Sie einen Neuwagen von einem Händler gekauft? Überprüfen Sie, ob Sie sich noch in der zweijährigen Gewährleistungsfrist befinden. Ist dies der Fall, steht Ihnen die Lieferung eines Neuwagens gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs zu.

Rücktritt vom Kaufvertrag: Da Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe einem Sachmangel unterlag, steht Ihnen zu, den Kaufvertrag anzufechten. Schließlich hätten Sie diesen bei vorheriger Kenntnis hinsichtlich des Mangels nicht abgeschlossen. Folglich haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungs-Entschädigung.

Minderung: Da das betroffene Fahrzeug einem Sachmangel unterliegt, führt dies zu einem geringeren Wiederverkaufswert. Demzufolge können Sie vom Händler eine Kaufpreisminderung verlangen.

Schadensersatz: Der Automobil-Hersteller Fiat schuldet Verbrauchern Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung. Mittlerweile hat der Kläger allerdings nicht mehr nachzuweisen, dass hierbei ein Vorsatz vorlag, Fahrlässigkeit reicht völlig aus. Das ermöglicht es Verbrauchern, ihre Ansprüche leicht durchzusetzen und sich erfolgreich gegen die illegalen Machenschaften der Automobilkonzerne zu wehren.


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Stichworte: Abgasskandal, Dieselskandal, Thermofenster, Schadensersatz, Verbraucherrechte, Kaufrecht

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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