Abgasskandal: Verbraucher erhält EUR 43.696,35 Schadensersatz wegen Thermofenster in Wohnmobil
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Das Landgericht (LG) Halle verurteilte Fiat zu Schadensersatz. Beim Streitgegenstand handelte es sich um ein Wohnmobil der Erwin Hymer Group vom Typen Sunlight T65. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass darin ein unzulässiges Thermofenster zum Einsatz kommt.
Die Klagepartei erwarb das Wohnmobil 2015 als Neufahrzeug zu einem Preis von EUR 48.354,40. Nach Abzug der für die gefahrenen Kilometer zu zahlenden Nutzungs-Entschädigung, erhält die Klagepartei nunmehr EUR 43.696,35 als Schadensersatz und kann ihr Fahrzeug zurückgeben.
EuGH: Fahrlässige Schädigung ausreichend
Das LG Halle sieht einen Schadensersatz-Anspruch wegen Verwendung des unzulässigen Thermofensters als gegeben. Das Urteil basiert auf der aktuellen europäischen Rechtsprechung und der zu erwartenden positiven Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Der Europäische Gerichtshof hat im März dieses Jahres die Anforderungen an einen Schadensersatz-Anspruch für Dieselfahrer drastisch abgesenkt. Wenn das Fahrzeug eine rechtswidrige Abschalteinrichtung enthält, begründet dies einen Schadensersatz gem. § 823 Abs. 2 BGB.
Bei einem Thermofenster handelt es sich um solch eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der europäischen Emissions-Grundverordnung. Darunter ist eine Steuerungsfunktion innerhalb des Motors zu verstehen, die die Abgasreinigung an die Außen-Temperatur koppelt.
Die Schutzgesetzhaftung des deutschen Deliktsrechts greift nunmehr bereits bei niedrigeren Anforderungen. Ausreichend ist bereits eine fahrlässige Schädigung des Verbrauchers. Die Klagepartei hat nun nicht mehr nachzuweisen, dass die Abschalteinrichtung mit Wissen des Herstellers im Fahrzeug verbaut wurde.
Chancen für Verbraucher auf Schadensersatz steigen
Durch die Änderung der Rechtsprechung steigen die Chancen auf Schadensersatz für Verbraucher weiter. Dieser hat sich nunmehr auch das LG Halle angeschlossen.
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Stichworte: Abgasskandal, Dieselskandal, Schadensersatz, Thermofenster, Fiat
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