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Fidentum GmbH / Lombardium Hamburg: Anlegern drohen hohe Verluste

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Böse Überraschungen in der Vorweihnachtszeit erlebten die Anleger der Fidentum GmbH. Das Emissionshaus aus Hamburg ist insolvent. Aber nicht nur das: Nach einem Bescheid der Finanzaufsicht BaFin muss die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihr unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft einstellen und die Darlehensverträge abwickeln.

Lauf BaFin habe die Lombardium Hamburg mit der Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien ein Kreditgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben.

Die Fidentum GmbH und die Lombardium Hamburg arbeiten eng zusammen. Das Emissionshaus legte die Fonds SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2 und LombardClassic 3 auf. Über die Fonds konnten die Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG erwerben. Zweck dieser Gesellschaften war, Darlehen an die Lombardium Hamburg zu geben. Dadurch sind die Anleger indirekt am Pfandgeschäft der Lombardium Hamburg beteiligt.

Am 4. Dezember erfolgte sowohl der BaFin-Bescheid an die Lombardium Hamburg als auch der Insolvenzantrag der Fidentum GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde am 17. Dezember am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 473/15). Angesichts dieser aktuellen Entwicklungen müssen die Anleger um ihr investiertes Geld fürchten. Zu Unregelmäßigkeiten bei den Auszahlungen soll es zuletzt ohnehin schon gekommen sein.

Die Lombardium Hamburg hat zwar Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid angekündigt. Dennoch drängt sich den Anlegern die Frage auf, ob das Pfandhaus überhaupt über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen oder ob möglicherweise sogar die Insolvenz droht. Nach Medienberichten wird offenbar schon über Alternativen für die Anleger, z.B. in Form einer Auffanggesellschaft nachgedacht.

„Anleger sollten nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, sollten sie jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte. Dabei können sowohl der vorzeitige Ausstieg aus der Beteiligung als auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Unternehmensverantwortlichen und ggfs. auch gegen die Anlageberater geprüft werden, falls diese im Beratungsgespräch die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt haben. 

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/kompetenzen/bank-und-kapitalmarktrecht.html

Brüllmann Rechtsanwälte

www.bruellmann.de



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