Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian "Hardwell - Encoded" für DigiRights

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Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin verschickt Abmahnungen für den Titel "Hardwell - Encoded" im Auftrag der Firma DigiRights.

Viele Betroffene fühlen sich sehr verunsichert, wenn es um die Frage geht, wie man auf eine Filesharing-Abmahnung reagieren soll. Die Internetrecherche zu dem Thema verwirrt oftmals mehr als dass sie Klarheit verschafft. In etlichen Internetforen finden man "Schreckenszenarien" über Hausdurchsuchungen. Andere User versuchen gar Verschwörungstheorien zu stricken und sprechen von "Abmahnmafia" und dergleichen. Wieder andere haben vermeintlich beruhigende Tipps zu bieten wie "Einfach ignorieren." Viele dieser Beiträge sind schlichtweg falsch.

Zunächst einmal werden Abmahnungen verschickt, weil Rechteinhaber der Auffassung sind, dass Urheberrechtsverletzungen begangen worden seien. Der Grund, dass massenhaft Abmahnungen verschickt werden, liegt in erster Linie daran, dass Tauschbörsen weiterhin sehr viel genutzt werden. Allein auf Grund der Tatsache, dass Abmahnungen massivst und standarisiert verschickt werden, macht sie aber nicht unwirksam. Man sollte also auf eine Filesharing-Abmahnung reagieren und zwar richtig. Hierzu zählt, dass man keinesfalls die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen sollte. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist letztlich eine abgeänderte Unterlassungserklärung, mit der man zum Ausdruck bringt, dass man "sich zwar keiner Schuld bewusst ist und eine solche auch nicht eingesteht", gleichwohl aber verspricht, dass man einen Urheberrechtsverstoß an dem fraglichen Werk in Zukunft nicht begehen wird. Vorteil einer modifizierten Unterlassungserklärung ist, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt, gleichzeitig aber verhindert, dass der Rechteinhaber etwaige Unterlassungsansprüche mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen kann.

Hinsichtlich des Zahlungsanspruches ist dieser oftmals zu hoch berechnet. Hier kommt es letztlich aber auf viele Details an. Entscheidend ist die Frage, ob man Wlan hat, dieses verschlüsselt ist, ob mehrere Personen den Internetanschluss genutzt haben, usw. Dies sollte genau geprüft werden. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung dürfte sich die Forderung erheblich reduzieren. In vielen Fällen, wenn zum einen der Anschlussinhaber nicht zugleich Täter ist, er zum anderen aber auch seinen sog. "Sicherungs- und Prüfpflichten" nachgekommen ist, kann man den Zahlungsanspruch auch komplett abwehren. In jedem Falle sollten Sie sich aber anwaltlich beraten lassen. Unsere Erfahrung zeigt, dass auch hier die Angelegenheit bei weitem nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird.

Sollten sich Musiktitel auf Samplern befinden, kann zudem die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen sinnvoll sein. Vorbeugende Unterlassungserklärungen gibt man direkt gegenüber den jeweils betroffenen Rechteinhabern ab. Diese verhindern, dass man Folgeabmahnungen durch andere Kanzleien erhält. Wenn man an manchen Stellen im Netz ließt, dass man dadurch schlafende Hunde wecke, stimmt dies auch nur begrenzt. Unsere große Erfahrung zeigt, dass hierdurch keine schlafenden Hunde geweckt werden. Doch selbst wenn man schlafende Hunde wecken würde, könnten sie auf Grund der Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung nicht mehr beißen. Die vorbeugende Unterlassungserklärung bewirkt nämlich, dass nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Richtig ist zwar auch, dass ein etwaiger Lizenzschadensersatzanspruch weiterhin einzeln geltend gemacht werden könnte. Dies kommt jedoch in der Praxis nicht vor.

Wenn auch Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben sollten, können Sie uns jederzeit gerne telefonisch erreichen. Wir, die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte, vertritt bundesweit eine Vielzahl von Betroffenen einer Filesharing-Abmahnung erfolgreich. Eine erste Kontaktaufnahme mit uns ist natürlich kostenlos. Ferner übernehmen wir die Verteidigung gegen Abmahnungen zu fairen Festpreisen, die Sie natürlich vor einer Mandatierung mitgeteilt bekommen.


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