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Filesharing Abmahnung durch die bekannten Kanzleien: Waldorf Frommer, Fareds, Konrmeier & Partner, Daniel Sebastian

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Auch in der zurückliegenden Woche haben uns wieder Mandanten aufgesucht, die Fileshaing-Abmahnungen erhalten haben, in denen Ansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden.

Die wegen Filesharing abmahnenden Kanzleien sprechen auch nach dem das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, weiterhin Abmahnungen mit etwas angepassten Forderungen (Unterlassungserklärung, Kostenerstattungsansprüche) aus.

Die bekannten Kanzleien sind, u.a.

Waldorf Frommer: kanzlei-wrase.de/abmahnung/waldorf-frommer

Rasch Rechtsanwälte: kanzlei-wrase.de/abmahnung/gegnerliste/rasch-rechtsanwaelte.html

Kornmeier & Partner: kanzlei-wrase.de/abmahnung/gegnerliste/kornmeier-partner.html

Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: kanzlei-wrase.de/abmahnung/gegnerliste/abmahnung-fareds.html

Rechtsanwalt Daniel Sebastian: kanzlei-wrase.de/abmahnung/gegnerliste/rechtsanwalt-daniel-sebastian.html

WeSaveYourCopyrights: kanzlei-wrase.de/abmahnung/gegnerliste/abmahnung-wesaveyourcopyrights.html

Die innerhalb der  jeweiligen Abmahnung geltend gemachten Ansprüche sind stets identisch. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Die geforderten Beträge reichen hier von 450,00 Euro (Fareds, WeSaveYourCopyrights, Kornmeier & Partner) bis hin zu 4.800,00 Euro (RA Daniel Sebastian).

Treffen Sie keine unüberlegten Entscheidungen!

Die geltend gemachten Ansprüche können in jedem Fall reduziert werden. In manchen Fällen ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich. Sie sollten daher keine vorschnellen und unüberlegten Handlungen treffen.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

Lassen Sie die Abmahnung professionell überprüfen, um sich so erfolgreich dagegen zur Wehr setzen zu können.

Gerade im Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Oftmals beinhalten derartige vorformulierte Erklärungen mehr Verpflichtungen als notwendig. 

Wichtig ist zudem - sofern eine Haftung in Betracht kommt - die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen. 

Details und weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Website hier: kanzlei-wrase.de/urheberrecht

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen urheberrechtliche Abmahnungen diverser Kanzleien vertreten. Wir helfen auch Ihnen gern weiter.

Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentranzparenz zu bieten: kanzlei-wrase.de/gebuehren/festpreisangebote/pauschalangebot-filesharing.html

Kanzlei Wrase

Tel.: 040 - 357 30 633
Fax: 040 - 357 30 634
Mail: mail@kanzlei-wrase.de
Web: kanzlei-wrase.de


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