Filesharing-Abmahnung FROMMER LEGAL für die LEONINE Licensing GmbH (Filmwerk "Dog")

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Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL erhalten, mit welcher die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Dog“ behauptet wird.

Vorab: Zunächst bewahren Sie Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Sie erreichen uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.


Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Dog“ durch ein über den Internetanschluss des Abgemahnten erfolgtes Filesharing. Ausgesprochen wird die Abmahnung im Namen der LEONINE Licensing GmbH.


Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei FROMMER LEGAL macht folgende Ansprüche für die LEONINE Licensing GmbH geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr lässt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Schadensersatzanspruch
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten der Abmahnung/Aufwendungsersatz


Was ist zu tun?

Auch wenn der Ihnen gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, sollten Sie die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Denn durch den Ablauf der von der Gegenseite gesetzten Frist droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt. Die Abmahnung dient daher vor allem der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.

Jedoch empfiehlt es sich ebenfalls nicht, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Sehen Sie von einer ungeprüften und nicht modifizierten Abgabe einer der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung unbedingt ab. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

Bei solchen Abmahnungen handelt es sich oftmals um sogenannte „Massenabmahnungen“. Diese sind zwar nicht grundsätzlich rechtswidrig, jedoch kann die Häufigkeit dieser Abmahnungen ein Indiz für ihre Rechtsmissbräuchlichkeit sein. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie den alleinigen Zweck einer Gebührenerzielung verfolgt.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir prüfen als auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schicken Sie und dafür einfach die Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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