Filesharing Abmahnung „Hangover 3“ + „Pacific Rim“ durch Waldorf Frommer 1.662 EUR zahlen oder nicht?

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Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer (München) mahnen auch im Herbst 2013 Kinofilme und DVD Neuerscheinungen wie z.B. den letzten Teil der Trilogie „Hangover" als auch den Actionfilm „Pacific Rim" (DVD Start: 22. November 2013) im Auftrag ihrer Mandantin der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Internet-Tauschbörsen, wie z.B. BitTorrent ab.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer begehren mit Ihrer für Warner Bros. Entertainment ausgesprochenen Abmahnung einen Betrag in Höhe von 1.662,00 EUR für Schadensersatz (900,00 EUR) und Rechtsanwaltskosten (762,00 EUR) und die Abgabe einer vorgefertigten auf Seite 6 der Abmahnung enthaltenen Unterlassungserklärung für die Filme „Hangover 3" und „Pacific Rim".

Was können Sie tun, müssen Sie 1.662 EUR zahlen?

Zunächst sollte die als Vorschlag unterbreitete Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung ohne gleichzeitige Anerkennung der geltend gemachten Ansprüche zu unterzeichnen und abzugeben verhilft ebenfalls zur Erfüllung des geforderten Unterlassungsanspruchs. 

Im Abmahnschreiben wird zunächst von der Anscheinshaftung des Anschlussinhabers ausgegangen und daher werden sämtliche Ansprüche gegen den vermeintlichen Täter/Anschlussinhaber geltend gemacht. Sollte der Abgemahnte jedoch diese Vermutung mit entsprechenden günstigen Angaben widerlegen können, so würden die Ansprüche auch nicht durchgesetzt werden können. Ob und inwieweit Ansprüche zu erfüllen sind und deren Höhe angemessen ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei spielen u.a. eine Rolle: WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner.

  • BGH Urteil vom 15. November 2012 „Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 „Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Aber auch bei der Höhe der Rechtsanwaltskosten gehen bereits mehrere Gerichte von einer Begrenzung bei Streitwerten von nur noch 1.000 EUR bei privatem Umfang aus, Waldorf Frommer bemisst den Streitwert dagegen bei 10.000 EUR pro Filmwerk. Dies würde bedeuten, dass bereits die geforderten Anwaltskosten deutlich zu hoch angesetzt wären.

  • AG Hamburg Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013 AZ: 31a C 109/13 - Gegenstandswert in Höhe von 1.000 Euro (1,3 Gebühr = 124,00 EUR)
  • AG München Hinweis vom 27. August 2013 AZ: 224 C 19992/13 - nach Ansicht des Gerichts soll auch ein deutlich unter EUR 10.000,00 liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht kommen. Auf die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24. Juli 2013, Aktenzeichen 31a C 109/13) wird hingewiesen.

Sollten auch Sie Fragen zu Waldorf Frommer Abmahnungen und zu den geforderten Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit zum Pauschalpreis. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr zu hoher oder gar unberechtigter Forderungen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de



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