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Filesharing-Abmahnung von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft für „Exposed and Aroused“

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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der Malibu Media LLC ab.

Inhalt der Abmahnung ist dabei der Vorwurf eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes des Anschlussinhabers. Dieser habe den Darstellungen der Abmahnung zufolge den Film „Exposed and Aroused“ für Erwachsene öffentlich im Internet zugänglich gemacht und damit gegen die ausschließlichen Nutzungsrechte der Malibu Media LLC als Rechteinhaberin verstoßen. Von dem Anschlussinhaber wird daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 735,00 € gefordert. 

Grund der Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft

Auslöser für einen derartigen Rechtsverstoß kann insbesondere die Nutzung einer Tauschbörse im Internet sein. Auch bei einer ausschließlich auf den Download von Dateien beschränkten Nutzung wird der Internetanschluss des Nutzers dabei regelmäßig für den Upload von anderen Dateien genutzt.

Bei der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft handelt es sich dabei um eine auf die Durchführung von Abmahnungen spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Hamburg. Die IP-Adresse des für den Rechtsverstoß verantwortlichen Nutzers kann durch entsprechende Ermittlungen regelmäßig zu einem bestimmten Internetanschluss zurückverfolgt werden. Der Inhaber dieses Anschlusses haftet in der Folge zunächst im Rahmen einer Anscheinsvermutung für die ihm zur Last gelegte Rechtsverletzung.

Diese Anscheinsvermutung kann jedoch erschüttert werden, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch weitere Personen Zugang zu dem Internetanschluss hatten und damit ebenfalls als mögliche Täter in Betracht kommen. Dies ist insbesondere bei weiteren im Haushalt lebenden Familienangehörigen regelmäßig der Fall. Den Anschlussinhaber trifft daher eine entsprechende Darlegungslast hinsichtlich der weiteren möglichen Täter.

Haftung für die Ansprüche der Abmahnung

Kann eine Täterhaftung des Anschlussinhabers ausgeschlossen werden, kommt unter Umständen noch eine Störerhaftung in Betracht. Selbst wenn eine solche jedoch im konkreten Fall gegeben ist, kann die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlung jedenfalls durch den Wegfall des zu leistenden Schadensersatzes regelmäßig deutlich reduziert werden.

Das weitere Vorgehen sollte daher im Idealfall mit einem spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden. Insbesondere ist ferner auch von einer vorschnellen Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung abzuraten. Diese bindet den zur Unterlassung Verpflichteten regelmäßig für einen sehr langen Zeitraum und kann auch den nachträglichen Einspruch gegen die Abmahnung unnötig erschweren.

Auf gar keinen Fall sollte die Abmahnung jedoch einfach ignoriert werden. Wird innerhalb der in der Abmahnung vorgegeben Frist nicht reagiert, droht in der Regel die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens und in der Folge auch eine weitere Steigerung der Kosten.

Weitere Informationen zu Filesharing-Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten Sie hier: https://www.lawst.de/abmahnung-fareds-rechtsanwaltsgesellschaft/

Für die außergerichtliche Interessenvertretung bieten wir faire und transparente Pauschalangebote: https://www.lawst.de/pauschalangebot-filesharing/


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