Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer „X-Men: Apocalypse“ – Twentieth Century Fox Home

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Eine aktuelle Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München liegt uns zur Bearbeitung vor. Hierin wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „X-Men: Apocalypse“ gerügt.

Sachverhalt

Unsere Mandantschaft habe, so heißt es in der Abmahnung, den Film „X-Men: Apocalypse“ in einer Online-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht (Filesharing). Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung der Rechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH i.S.d. § 19a UrhG dar.

Forderung

Daher wird unsere Mandantschaft zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00 € verlangt.

Kann die Abmahnung ignoriert werden?

Nein, auf keinen Fall! Denn dann kann die Gegenseite gerichtliche Schritte (unter anderem die Beantragung eines Mahnbescheids) gegen Sie einleiten. Dies kann grundsätzlich auch noch sehr lange nach der ursprünglichen Abmahnung erfolgen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Jahresende (also aktuell bis zum 31.12.2020). Daher kann, wenn die Angelegenheit nicht ordnungsgemäß beigelegt wurde, auch noch in einigen Jahren ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet werden. Selbstredend wäre dies mit weiteren Kosten verbunden. Daher raten wir dringend dazu, bei Erhalt einer Abmahnung umgehend fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sollte ich selbst tätig werden?

Nein, dies sollten Sie aus mehreren Gründen nicht tun. Zum einen können spezialisierte Rechtsanwälte aufgrund ihrer Erfahrung die optimale, d.h. auch kostengünstige Erledigung für Sie herausholen. Zum anderen ist das Selbst-Tätigwerden mit Risiken verbunden. Wenn sie bspw. eine selbstständig modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, kann es sein, dass diese den Unterlassungsanspruch der Gegenseite nicht ausreichend erfüllt. Sodann können weiterhin gerichtliche Schritte drohen.

Was sollte ich tun?

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir haben bereits eine hohe Anzahl an Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und kennen die möglichen Verteidigungsstrategien daher sehr gut. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung – völlig unverbindlich – an!

Ihre Vorteile

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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