Filesharing-Abmahnungen: BGH entscheidet: Ego-Shooter-Spiele keine reine Männersache!

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Filesharing-Abmahnungen: Nach dem BGH sind Ego-Shooter-Spiele keine reine Männersache

Die Abmahnwelle rund um das Filesharing ebbt auch nach nunmehr 9 Jahren nicht ab. Immer noch werden zahlreiche Internetnutzer abgemahnt, weil sie angeblich irgendwelche Spiele, Musik, Filme o. Ä. über eine Tauschbörse gedownloadet bzw. geuploadet haben.

Worum ging es bei der Abmahnung?

Ein Internet-Anschlussinhaber wurde abgemahnt, weil ihm vorgeworfen wurde, dass er ein Ego-Shooter-Spiel über eine Tauschbörse illegal hochgeladen und damit verbreitet haben soll. Prompt folgte auch gleich die Abmahnung, über die letztlich vor Gericht entschieden wurde.

Wie steht der BGH zu Ego-Shooter-Spielen?

Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27.07.2017 (I ZR 68/16), dass die Ehefrau eines Internet-Anschlussinhabers nicht alleine deshalb als Täterin ausscheidet, weil es sich bei dem getauschten Werk um ein Ego-Shooter-Spiel handelt. Von den Abmahnkanzleien wurde bis dahin die Auffassung vertreten, dass Urheberechtsverletzungen nur von den „klassischen Zielgruppen“ begangen werden können. Da Ego-Shooter-Spiele „klassischerweise“ von Männern gespielt würden, könnten auch nur Männer der Täterschaft bezichtigt werden.

Konsequenz für Filesharing-Abmahnungen

Der BGH hat mit seiner Entscheidung richtigerweise klagestellt, dass derart antiquierte Auffassungen nicht der Realität entsprechen. Die Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass der Anschlussinhaber, für dessen Täterschaft zunächst eine tatsächliche Vermutung besteht, für seine Verteidigung nun nicht mehr nur solche Personen benennen kann, die „klassischen Zielgruppen“ (wie beispielsweise von Ego-Shooter-Spielen) angehören, sondern auch Mädchen und Frauen.

Erfolg für Abgemahnte

Die Entscheidung des BGH weitet die Verteidigungsmöglichkeiten des Anschlussinhabers erheblich aus und schafft ihm eine bessere Position bei seiner Pflicht, die gegen ihn gerichtete gesetzliche Vermutung der Täterschaft zu entkräften. Hierdurch wird die Rechtsposition des Abgemahnten deutlich gestärkt.

Weiteres Prozedere

Sollten auch Sie eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings erhalten haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir unterstützen Sie gern.

Ihr Himmelreither-Team


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