Filesharing Abmahnungen: So reagieren Sie richtig

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Einleitung

Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsengeschäft erhalten haben, bewahren Sie zunächst Ruhe und geraten Sie nicht in Panik. Es ist wichtig, dass Sie nicht sofort die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben oder unüberlegt Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufnehmen. Dies kann sich negativ auf Ihre Position auswirken. Informieren Sie sich stattdessen gründlich darüber, wie Sie am besten vorgehen sollten. Das gilt insbesondere, wenn Sie zum Beispiel nur der Anschlussinhaber sind und die Tat nicht selbst begangen haben.

Was tun bei einer Filesharing Abmahnung?

Zunächst: Sie sind nicht allein. Filesharing Abmahnungen wurden in den vergangenen Jahren tausendfach verschickt.

Das Thema wird seit Jahren vor verschiedenen Gerichten verhandelt, und die Urteile dazu sind häufig nicht eindeutig. Die Urteile der Instanzgerichte fallen oft unterschiedlich aus. Aufgrund der ständigen Aktualisierungen in diesem Bereich ist es für Außenstehende oft unmöglich, sich einen vollständigen Überblick zu verschaffen.

Wichtige Schritte nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung:

  • Unterschreiben Sie die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht!
  • Bezahlen Sie nicht die im Schreiben geforderte Geldsumme!
  • Treten Sie nicht mit der Abmahnkanzlei in Kontakt!

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren, nichts vorschnell zu unterschreiben und keine übereilten Überweisungen zu tätigen. Überlegen Sie wohl, welche Schritte für Sie die richtigen sind. Lassen Sie sich beraten! Die Abmahnkanzleien verschicken tausende Abmahnungen und haben entsprechende Erfahrung. Sorgen Sie für Chancengleichheit. 

Wer mahnt aktuell ab?

  • Frommer Legal
  • IPPC Law
  • Daniel Sebastian
  • Sarwari
  • Nimrod
  • RKA Rechtsanwälte

Was ist Filesharing?

Filesharing bedeutet den Austausch von Dateien wie Musik, Videos, Software oder Fotos. Viele Nutzer verwenden dafür sogenannte Tauschbörsen oder P2P Netzwerke, bei denen die Dateien meist nicht über einen zentralen Server, sondern direkt zwischen privaten Computern ausgetauscht werden. Es gibt verschiedene öffentliche Peer-to-Peer Netzwerke, die umgangssprachlich oft als „Tauschbörsen“ bezeichnet werden. Mit Hilfe dieser Tauschbörsen können Nutzer beliebige Dateien untereinander tauschen, gezielt nach bestimmten Dateien suchen und diese von anderen Nutzern herunterladen. Um einen möglichst schnellen Download zu ermöglichen, werden die Dateien dabei in viele Teile zerlegt und von vielen verschiedenen Nutzern gleichzeitig heruntergeladen.

Während des Downloads werden Nutzer oft selbst zu Anbietern. Auch Dateien, die noch nicht komplett heruntergeladen wurden, werden häufig anderen Nutzern bereitgestellt, wodurch unbedarfte Nutzer unbewusst zu Download-Anbietern werden.

Wichtig zu wissen

Filesharing ist vom einfachen Streaming von Filmen zu unterscheiden. Beim Streaming wird die Mediendatei nicht dauerhaft auf der Festplatte des Nutzers gespeichert, sondern nur zur Darstellung auf dem Computer oder Fernseher zwischengespeichert. Im Internet finden sich zahlreiche Streaming-Anbieter, die damit werben, dass es bei der Nutzung der Dienste nicht zum Download und daher auch nicht zu einem Upload kommt. Dieses Versprechen muss nicht immer stimmen. Prüfen Sie daher die Dienste vor dem Einsatz genau. 

Ist Filesharing illegal?

Filesharing ist grundsätzlich nicht illegal. Allerdings dürfen über Tauschbörsen keine urheberrechtlich geschützten Werke verbreitet werden. Zu diesen Werken zählen häufig Musikstücke, Hörbücher, Filme, Serien, E-Books sowie kommerzielle Software und Videospiele. Die Verbreitung solcher Werke über Tauschbörsen ist illegal und kann durch die Rechteinhaber abgemahnt werden.

Was wird genau abgemahnt?

Beim Filesharing wird in der Regel nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten (der Upload) von urheberrechtlich geschützten Werken in einer Tauschbörse abgemahnt. Viele Nutzer sind sich ihrer Schuld jedoch nicht bewusst, da sie nicht wissen, dass sie bei den meisten Tauschbörsen während des Downloads gleichzeitig zum Anbieter werden. Wichtig für den weiteren Verlauf einer Filesharing Abmahnung ist jedoch, ob Sie lediglich der Anschlussinhaber oder der Täter sind.

Soll ich besser eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Im Internet wird häufig dazu geraten, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verwenden. Vorsicht ist jedoch geboten! Eine modifizierte Erklärung, die zu eng gefasst ist, wird von der Gegenseite möglicherweise nicht akzeptiert, was zu einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren und hohen Kosten führen kann. Eine zu weit gefasste Erklärung kann schwerwiegende Folgen haben, da Sie lebenslang daran gebunden sind. 

Mahnbescheid oder Klage erhalten? 

Halten Sie in diesem Fall unbedingt die Fristen ein. Sollten Sie Fristen untätig verstreichen lassen, so kann das dazu führen, dass die Gegenseite aus einem Titel gegen Sie vollstrecken kann. 

Anspruch auf Schadensersatz wegen Filesharing

Neben der Unterlassungserklärung fordern Abmahner häufig Schadensersatz im Namen der Rechteinhaber. Der Streitwert wird auf Basis der Lizenzgebühren ermittelt, die Sie hätten zahlen müssen. Für einen Film kann dieser z.B. 700 Euro betragen. Zusätzlich entstehen Anwaltskosten, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um die Forderungen zu prüfen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Die Abmahnung ignorieren: Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, da dies zu einem gerichtlichen Verfahren und höheren Kosten führen kann.
  • Auf Verjährung hoffen: Die Verjährung beginnt erst, wenn der Anspruchssteller Kenntnis vom Verstoß hat. Die Verjährung kann auch kurz vor Ablauf gehemmt werden.
  • Unterlassungserklärung selbst modifizieren: Verwenden Sie keine Vorlagen aus dem Internet, sondern lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
  • Mit der Abmahnkanzlei in Kontakt treten: Vermeiden Sie Kontakt mit der Abmahnkanzlei, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
  • Anzahlung leisten: Leisten Sie keine Anzahlung ohne vorherige juristische Beratung. Eine Anzahlung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Häufige Fragen zum Thema Filesharing-Abmahnung

Der Filesharing Abmahnung liegt ein gerichtlicher Beschluss bei – wurde ich bereits verurteilt?

Nein, ein gerichtlicher Gestattungsbeschluss verpflichtet Ihren Anbieter (Internetserviceprovider wie Telekom, Vodafone, etc.) nur zur Herausgabe Ihrer Kontaktdaten. Es handelt sich nicht um ein Urteil gegen Sie. 

Hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Filesharing Abmahnungen?

Meistens nicht, da Urheberrechtsstreitigkeiten oft aus den Verträgen ausgeschlossen werden. Wir können Ihnen aber eine faire Pauschalvergütung anbieten. 

Lohnt sich nach Erhalt einer Abmahnung das Einschalten eines Anwalts?

Ja, ein Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und Sie vor Folgeabmahnungen schützen.

Was, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?

Beantragen Sie Beratungshilfe bei Ihrem örtlichen Amtsgericht, wenn Sie beispielsweise Leistungsempfänger sind.

Wie setzen sich die Forderungen zusammen?

Die Forderungen setzen sich aus Schadensersatz und Anwaltskosten zusammen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Forderungen zu reduzieren.

Hilft das Gesetz gegen Abmahnwahn?

Ja, es deckelt die Abmahnkosten für Privatpersonen auf 1000 €, aber zusätzliche Kosten wie Schadensersatz müssen trotzdem gezahlt werden.

Haften Eltern für ihre Kinder?

Eltern haften nur, wenn sie ihre Belehrungspflicht verletzt haben. Bei volljährigen Kindern oder Ehegatten ist keine Belehrung notwendig.

Muss eine Filesharing Abmahnung per Einschreiben gesendet werden?

Nein, die Abmahnkanzlei muss nur den Versand nachweisen.

Können weitere Abmahnungen folgen?

Ja, wenn weitere urheberrechtlich geschützte Werke über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden. Lassen Sie sich professionell beraten.

Wir helfen Ihnen gerne! 

FAQs

Was ist eine Filesharing Abmahnung?

Eine Filesharing Abmahnung ist eine Aufforderung zur Unterlassung und Schadensersatzforderung, wenn urheberrechtlich geschützte Werke über Tauschbörsen angeboten wurden.

Wie gehe ich bei einer Abmahnung vor?

Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts ohne rechtlichen Rat. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Kann ich mich gegen die Abmahnung wehren?

Ja, viele Abmahnungen sind anfechtbar. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten setzen sich aus Schadensersatz und Anwaltsgebühren zusammen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Forderungen zu reduzieren.

Kann ich eine modifizierte Unterlassungserklärung selbst erstellen?

Es wird empfohlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Anwalt erstellen zu lassen, um Fehler zu vermeiden.

Wie lange kann eine Abmahnung geltend gemacht werden?

Die Verjährungsfrist für Filesharing Abmahnungen beträgt drei Jahre, für Lizenzschadensersatz zehn Jahre.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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