Filesharing - ein Abmahnanwalt plaudert aus dem Nähkästchen (Teil 1)

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Anfang vergangener Woche hatten wir die Gelegenheit, einen Rechtsanwalt einer Kanzlei zu interviewen, die Filesharing-Abmahnung in hoher Zahl ausgesprochen hat. Wir danken dem Kollegen für seine Bereitschaft, unsere Fragen zu beantworten. Er möchte allerdings anonym bleiben. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die Erwähnung der Stadt Köln in diesem Interview keine Rückschlüsse auf die Kanzlei unseres Gasts zulässt. Wir haben nach Absprache mit ihm die von ihm genannte Stadt und die dazugehörigen Zahlen geändert und durch Köln und Kölner Zahlen ersetzt.

Frage:

Guten Tag und herzlich willkommen zu unserem heutigen Interview. Heute haben wir einen ganz besonderen Gast bei uns: einen Abmahnanwalt. Herzlich willkommen!

Antwort:

Vielen Dank für die Einladung. Es ist mir eine Freude, hier zu sein.

Frage:

Um gleich einzusteigen, könnten Sie uns erklären, was genau Ihre Tätigkeit als Abmahnanwalt umfasst?

Antwort:

Natürlich. Zunächst: Den Begriff "Abmahnanwalt" schätze ich nicht, aber lassen wir uns für heute dabei bleiben.

Als Abmahnanwalt vertrete ich in erster Linie die Interessen von Unternehmen oder Privatpersonen, die durch das unerlaubte Verbreiten oder Nutzen von urheberrechtlich geschütztem Material im Internet oder anderen Medien, insbesondere durch Filesharing, Schaden erleiden. Meine Aufgabe besteht darin, solche Verstöße zu identifizieren, rechtlich dagegen vorzugehen und gegebenenfalls Abmahnungen zu verschicken, um eine Unterlassungserklärung zu erwirken oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Frage:

Das klingt nach einer komplexen und anspruchsvollen Aufgabe. Was sind die häufigsten Gründe für Abmahnungen im digitalen Bereich?

Antwort:

Es gibt verschiedene Gründe für Abmahnungen im digitalen Bereich. Oftmals geht es um Urheberrechtsverletzungen, beispielsweise wenn jemand Filme, Musik, Fotos oder andere geschützte Inhalte ohne Erlaubnis verbreitet oder herunterlädt. Auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, wie beispielsweise irreführende Werbung oder das Versenden von Spam-E-Mails, können zu Abmahnungen führen. Zudem gibt es noch andere Bereiche wie das Markenrecht oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, in denen Abmahnungen vorkommen können.

Frage:

Verstehe. Sie sagten eben, Filesharing ist ein häufiger Grund für Abmahnungen. Könnten Sie uns näher erläutern, warum das so ist?

Antwort:

Richtig, Filesharing ist heute eine der häufigsten Ursachen für Abmahnungen. Beim Filesharing werden urheberrechtlich geschützte Dateien wie Filme, Musik oder Software über Tauschbörsen oder Peer-to-Peer-Netzwerke illegal verbreitet. Die Rechteinhaber verfolgen diese Verstöße, um ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen und finanzielle Verluste aus illegalen Kopien auszugleichen. Daher kommt es oft zu Abmahnungen gegen diejenigen, die illegal Dateien zum Download anbieten oder herunterladen.

Frage:

Aber ist das Herunterladen denn nicht erlaubt? Es gibt doch so etwas wie ein Privatkopierecht?

Antwort:

Sie meinen § 53 UrhG. Das stimmt aber nur teilweise. Das reine Herunterladen kann als Privatkopie erlaubt sein. Das gilt aber nicht, wenn eine Illegale Vorlage benutzt wird. Und wenn Sie im Internet einen Blockbuster herunterladen können, der noch gar nicht im Kino ist, müssen Sie davon ausgehen, dass das illegal geschieht. Das drängt sich ja auf. In solchen Fällen gibt es auch kein Recht zur Privatkopie.

Das eigentliche Problem liegt doch ganz woanders: Filesharing beruht ja auf dem technischen Prinzip, dass die Teile einer Datei, die der Filesharer heruntergeladen hat, automatisch wieder anderen zum Herunterladen angeboten werden. Er öffnet sozusagen seine Festplatte anderen Nutzern, damit diese etwas von dort herunterladen können. Das macht die Sache für die Rechteinhaber so brandgefährlich, weil ein Film oder ein Computerspiel plötzlich unkontrolliert im Netz kostenlos verfügbar ist. Unter meinen Mandaten sind große, weltweit tätige Wirtschaftsunternehmen, die viel Geld in die Produktion von Filmen, Musik oder Computerspielen investieren. Sie wollen ihre Produkte natürlich verkaufen, um weiter arbeiten zu können, und können die kostenlose Konkurrenz im Netz nicht tolerieren.

Weiter gehts....

im zweiten Teil des Interviews, den wir morgen veröffentlichen, werden wir Fragen u. a. zum Phänomen der Massenabmahnungen und einem möglichen Rechtsmissbrauch stellen.  Seien Sie gespannt!

Foto(s): Adobe Stock

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