Filesharing: immer mehr Flüchtlinge betroffen

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Das deutsche Urheberrecht ist für Muttersprachler schon keine leichte Kost. Menschen, die gerade vor Krieg und Verfolgung geflohen sind, verschließt sich die Materie jedoch komplett.

Den Geflohenen bleibt als einziger Besitz nach langer Flucht oft nur das Smartphone oder Tablet, das im Übrigen auch das einzige Mittel der Kontaktaufnahme mit Angehörigen ist, die nicht fliehen konnten.

Zahl der Abmahnungen steigt rasant

Oft stellen hilfsbereite Einheimische den Flüchtlingen ihren Internetanschluss zur Verfügung und so lassen Abmahnungen und Forderungsschreiben nicht lange auf sich warten. Der Anschlussinhaber, über dessen Internetverbindung Filesharing betrieben wurde, ist schnell ermittelt und bekannte Kanzleien fordern Summen im hohen dreistelligen Bereich. Dass Filesharing hierzulande illegal ist, wissen die wenigsten.

Auch Flüchtlinge selbst betroffen

Vielfach sind die Abmahnungen aber auch an diejenigen Flüchtlinge adressiert, die mittlerweile selbst einen Internetanschluss im eigenen Namen betreiben. Diese sind aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse zunächst überfordert und aufgrund ihrer finanziellen Situation auch gar nicht in der Lage, die in der Abmahnung genannten Beträge auch nur annähernd zu begleichen.

Hinzu kommt, dass in der Heimat Filesharing-Portale jahrelang ohne juristische Konsequenzen genutzt wurden. Die deutsche Rechtslage hierzu ist den Betroffenen unbekannt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer, eine der größten deutschen Abmahnkanzleien, gab bereits in der Vergangenheit an, auf die Situation der Geflohenen in Deutschland angemessen Rücksicht zu nehmen.

Was ist zu tun?

Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen.

Notieren Sie die genannten Fristen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Unterschreiben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung. Auch sollten Sie keine modifizierte Erklärung aus dem Internet ausdrucken. Diese hat mit Ihrem konkreten Fall nichts zu tun und kann daher rechtlich nur nachteilig sein.

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