Filesharing: Niederlage von Negele wegen Sicherheitslücke im Router
- 1 Minuten Lesezeit
Die Kanzlei Negele unterliegt in einem aktuellen Filesharing Verfahren, weil eine Sicherheitslücke im Fritz-Box! Router nachgewiesen werden konnte.
Vorliegend war ein Anschlussinhaber von der Kanzlei Negele Greuter, Beller wegen Filesharing abgemahnt worden. Er soll über seinen Rechner den Pornofilm „This Ain´t – Terminator XXX“ illegal über eine Tauschbörse zum Download bereitgestellt haben. Wegen dieser Urheberrechtsverletzung sollte er für Abmahnkosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 1.151,80 € aufkommen. Weil der Inhaber des Anschlusses sich weigerte, wurde er vom Rechteinhaber schließlich verklagt.
Doch das Amtsgericht Augsburg wies die Filesharing-Klage mit Urteil vom 21.04.2015, Az.: 72 C 4157/14, ab. Denn der beklagte Anschlussinhaber konnte beweisen, dass er eine Fritz-Box! 360 als Router betrieb.
Sicherheitslücke bei Fritz-Box! Router nachträglich aufgedeckt
Nach den Feststellungen des Gerichtes bestand unter anderem bei diesem Modell eine erhebliche Sicherheitslücke, die erst im Februar 2014 entdeckt wurde. Infolgedessen konnten Dritte auf den Internetanschluss Zugriff nehmen. Dies konnte dem Anschlussinhaber aber nicht vorgeworfen werden. Denn dieses Sicherheitsproblem war zum Zeitpunkt der Tat nicht einmal dem Hersteller bekannt.
Infolgedessen durfte nicht mehr unterstellt werden, dass der Anschlussinhaber der Täter der Urheberrechtsverletzung gewesen ist. Denn es bestand die hinreichende Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs. Mangels Pflichtverletzung kam zudem keine Heranziehung für das denkbare Filesharing Dritter über den Anschluss im Wege der Störerhaftung in Betracht.
Fazit:
Wer wegen angeblichen Filesharings abgemahnt worden ist, dem sollte klar sein, dass eine Sicherheitslücke im Router längst nicht immer den Anschlussinhaber entlastet. Hier bestand die Besonderheit, dass diese Sicherheitslücke zum maßgeblichen Zeitpunkt des vorgeworfenen Filesharings unbekannt gewesen ist. Sie sollten gerade bei einem WLAN-Anschluss immer einen aktuellen Virenscanner und eine sichere Verschlüsselung benutzen. Darüber hinaus sollten die für den Router bereitgestellten Sicherheits-Updates zeitnah installiert werden.
Artikel teilen: