Filesharing: Richtiges Verhalten bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Kurz & Bündig:

Im Zuge der intensiven Nutzung des Internets zur Beschaffung von Medieninhalten nimmt auch die Zahl der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen Jahr für Jahr zu.

Ist man Adressat einer Abmahnung geworden gilt es nicht überstürzt zu handeln und Ruhe zu bewahren. Einige Punkte sollten dabei beachtet werden.

1. Inhalt der Abmahnungen

Abmahnungen werden – insbesondere bei Filesharing-Sachverhalten – wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke erteilt. Der Empfänger wird aufgefordert, eine Schadenersatzzahlung zu leisten sowie anfallende Abmahnkosten zu begleichen. Wegen der zunehmenden Nutzung des Internets und der problemlosen Verfügbarmachung von Inhalten, hat sich durch „leicht“ begangene Rechtsverletzungen ein neues Geschäftsfeld aufgetan, auf das sich einige Kanzleien in Deutschland spezialisiert haben, wie z. B. Waldorf Frommer. Tausende Abmahnungen werden von diesen jährlich verschickt.

2. Was ist zu tun bei Erhalt einer Abmahnung zu tun?

Keinesfalls sollte überstürzt gehandelt werden, etwa die gestellte Rechnung bezahlen, eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder Kontakt zur abmahnenden Kanzlei suchen. Natürlich dürfen Abmahnungen auch nicht unbeachtet bleiben, da sonst einstweilige Verfügungsverfahren vor Gericht drohen können – mit empfindlichen Folgen für den Abgemahnten. Die beste Lösung im Fall einer solchen Abmahnung stellt die außergerichtliche Einigung dar. Da die Parameter von Fall zu Fall differenzieren und durchaus komplexe Sachverhaltskonstellationen – etwa die Anschlussnutzung durch (minderjährige) Kinder – auftreten können, sollte in jedem Fall fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.

3. Zusammenfassung

Sie sind Empfänger einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung geworden? Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:

  • Ruhe bewahren!
  • Keine gestellten Rechnungen bezahlen!
  • Keinesfalls die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keine eigenständige Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei!
  • Rechtsrat einholen!

RA Marc E. Evers / Wiss.Mit. Julius Pieper


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