Film Abmahnung Warner Bros. - "The Matrix Ressurrections"

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Abmahnung von Warner Bros. Entertainment Inc.

Unser Mandant wurde zunächst durch die Kanzlei Frommer Legal in München wegen des Anbietens von dem Film "The Matrix Ressurrections " außergerichtlich abgemahnt. Filmprouzentin und Auftraggeberin ist die Warner Bros. Entertainment inc., die Frommer Legal ins Rennen schickte.

Forderungen in der Frommer Abmahnung

Gemäß Frommer Legal Abmahnung sollte der Betroffene eine Geldzahlung in Höhe von insgesamt 935,80 € leisten. Zudem sollte er eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. 

Vorwurf Filesharing: The Matrix Ressurrections

Der Vorwurf gegen den Inhaber des Internetanschlusses war die Verletzung von Urheberrechten. Konkret soll der Abgemahnte den Film „The Matrix Ressurrections“ über seinen Internet-Anschluss mit einer Software im Internet verbreitet bzw. getauscht haben.

Warner Bros. Entertainment inc.

Die Warner Bros. Entertainment Inc. sah hier Handlungsbedarf. Die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Filmes obliegt allein ihr als der Rechteinhaberin, vgl. §§ 15, 16, 19a UrhG. Filesharing von geschützten Filmen ist nunmal verboten. 

Bekannte Filesharing-Programme

Neben BitTorrent gibt es viele Programme für das Filesharing, z. B. BitComet, uTorrent und Shareaza. Aber auch angebliche Streaming-Dienste wie z. B. PopcornTime und Isoplex sind Filesharing-Programme- 

Forderungen von Frommer Legal & Warner Bros.

Daher machen Frommer Legal für Ihre Mandantin Warner Bros. Entertainment Inc. folgende Ansprüche geltend:

  • Zahlung von 700,00 € Schadenersatz
  • Erstattung von RA-Kosten 235,80 €

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