Film „The Circle“ – Hilfe bei Waldorf-Frommer-Abmahnung

  • 2 Minuten Lesezeit

Riskante Unterlassungserklärung & 915 € vermeiden

Sie haben eine Abmahnung erhalten, wonach Ihnen als Inhaber des Internetanschlusses eine Urheberrechtsverletzung vorgehalten wird. Konkret soll der Film „The Circle“ über einen PC daheim mit anderen Nutzern im Internet getauscht worden sein (Filesharing).

Was ist eigentlich Filesharing?

Nehmen und weitergeben – das ist das grundlegende Prinzip vom Filesharing. Die dafür erforderliche Software (Bittorrent, Popcorntime, etc.) sorgt dafür, dass man diverse Filmdateien online zur Verfügung stellt. Jeder Nutzer in der Tauschbörse kann dann bestimmte Filmdateien herunterladen und zugleich wieder zum Download für Andere anbieten. Damit werden Kinofilme illegal an Dritte weitergegeben.

Forderungen in der Waldorf-Frommer-Abmahnung

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • 700 € Lizenzschaden für Universum Film
  • 215 € Gebühren für Waldorf Frommer

1. Tipp: Vorsicht mit jeder Unterlassungserklärung

Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, muss wissen, dass ein solches Vorgehen dazu führt, dass man mit der Universum Film GmbH einen lebenslangen Unterlassungsvertrag eingeht. Dazu steht dieser Vertrag unter der Bedingung einer Geldstrafe (strafbewehrte Unterlassung). Sollte es erneut zu einem Upload von Filmdateien kommen, droht eine empfindliche Geldstrafe. Insbesondere deshalb, weil man ja versprochen hat, solche Verstöße zukünftig zu unterlassen. In der Regel werden dann Geldstrafen von 2.500 bis 5.000 € pro Verstoß verwirkt. Ein hohes finanzielles Risiko, weshalb insbesondere bei der geltend gemachten Unterlassungserklärung höchste Vorsicht gilt.

2. Tipp: Meiden Sie die Muster – Unterlassungserklärung in der Waldorf-Frommer-Abmahnung

Seien Sie bitte auch vorsichtig mit dem Muster im Abmahnschreiben selbst. Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält mehrere Nachteile für den Abgemahnten. Sie kommt einem Schuldanerkenntnis gleich. Lassen Sie die Finger von Mustern, die Ihr Gegner vorformuliert.

Muss ich bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben?

Die Unterlassungserklärung ist wirklich nur im Haftungsfall abzugeben und dann nur in modifizierter Form. Besonders müssen immer einzelne Formulierungen zugunsten des abgemahnten Verbrauchers abgemildert werden. Ansonsten ist eine solch riskante Erklärung nicht zu unterschreiben. Wenn die Verteidigungschancen hoch sind, lohnt sich eine konsequente Verteidigung der Unterlassungserklärung.

>>> Wer nicht für den Upload haftet, schuldet keine Unterlassungserklärung und auch keinen Geldbetrag <<<

3. Tipp: Schaden möglichst reduzieren

Steht der Abgemahnte dennoch in der Haftung, kann der Verbraucher selbst mit einer anwaltlichen Verteidigung noch Geld sparen. Mit einer guten Strategie von Baumeister Rosing gelingt es regelmäßig, die Ausgangsforderung spürbar zu reduzieren. Dazu vertritt unsere Kanzlei jeden Abgemahnten für einen fairen Pauschalpreis. Im Ergebnis können Sie sich einen guten Anwalt leisten und auch noch die Forderungen von Waldorf Frommer drücken. Damit sparen Sie viel Geld und Nerven, selbst dann, wenn Sie für eine Haftung in Betracht kommen.

Kostenlose Erstberatung bei uns nutzen!

Verschenken Sie daher keine Zeit. Rufen Sie uns deutschlandweit an. Die Erstberatung mit einem Anwalt ist hier kostenlos. Unser Team für Urheberrecht betreut Sie täglich. Schnell erhalten Sie Hilfe von einem erfahrenen Anwalt im Urheberrecht.

Ihr Helfer bei Waldorf-Frommer-Abmahnung: 

  • Soforthilfe am Telefon
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