Finanzielle Anreize nach dem Whistleblower-Programm

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Das Whistleblower-Programm der amerikanischen Börsenaufsicht wurde vom Kongress geschaffen, um natürlichen Personen finanzielle Anreize dafür zu geben, der Börsenaufsicht mögliche Verletzungen von Wertpapiergesetzen freiwillig zu melden. Das Programm verschafft in Frage kommenden Whistleblowern einen Anspruch auf eine Belohnung in Höhe von 10 % bis 30 % der Geldstrafen, die in Börsenaufsichtsverfahren und damit zusammenhängenden Verfahren anderer Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden vereinnahmt werden. Außerdem verbietet das Programm Vergeltungsmaßnahmen von Arbeitgebern gegenüber Arbeitnehmern, die über mögliche Verletzungen von Wertpapiergesetzen Auskunft erteilen. Möglich sind auch anonyme Anzeigen. Diese Anzeige muss aber über einen Anwalt erstattetet werden. Meldefähig sind insbesondere regelwidrige Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Emission und dem Handel von Finanzinstrumenten und Kapitalanlagen. Von dem Whistleblower-Programm können auch deutsche Unternehmen betroffen sein. Voraussetzung ist die Zuständigkeit der amerikanischen Börsenaufsicht für das Unternehmen aufgrund wertpapierrechtlicher Verbindungen in die USA. Zu sehen ist allerdings auch die Gefahr, dass nach deutschem Rechtsverständnis derartige Beweiserhebungsmethoden zu Verwertungsverboten und zu ungerechtfertigten Verfolgungsmaßnahmen führen können. Im Zweifel müsste nachgefragt werden. Einzelheiten ergeben sich aus den FAQs aus dem Link der amerikanischen Börsenaufsicht http://www.sec.gov/about/offices/owb/owb-faq.shtml.


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