Schadensersatzansprüche von Whistleblowern: Rechtsbeistand für Mitarbeiter US-amerikanischer Unternehmen in Deutschland
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Der Schutz von Hinweisgebern ist in Deutschland im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geregelt. Hinweisgeber können Verstöße entweder über unternehmensinterne Meldestellen oder über externe Stellen wie Behörden oder eine zentrale Meldestelle melden. Dabei genießen sie weitgehenden Schutz vor Repressalien wie Kündigung, Abmahnung oder Mobbing. Wirtschaftliche Vorteile gibt es für Whistleblower nach deutschem Recht nicht.
Interessanter ist aber das US-amerikanische Recht, das Whistleblower an den gegen den Arbeitgeber verhängten Bußgeldern von oft über 1.000.000 US-Dollar beteiligt und sie für die Überführung der Täter belohnt. Dieses gilt unter den nachfolgend geschilderten Voraussetzungen auch in Deutschland.

In den USA gibt es Whistleblower-Programme, bei denen Hinweisgeber, die schwerwiegende Verstöße im Unternehmen melden, finanziell belohnt werden. Das erfolgreichste dieser Programme wird von der US Securities and Exchange Commission (SEC) betrieben, die bereits über eine Milliarde Dollar an Hinweisgeber weltweit ausgezahlt hat.
Ein Whistleblower ist eine Person, die der SEC Informationen über einen möglichen Verstoß gegen die US-Wertpapiergesetze liefert. Hinweisgeber müssen Einzelpersonen sein; Unternehmen sind nicht anspruchsberechtigt. Whistleblower sind gesetzlich vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers geschützt, wenn sie Informationen über mögliche Verstöße melden.
Whistleblowing im US-amerikanischen Recht
Das US-amerikanische Recht bietet Whistleblowern umfassenden Schutz und Anreize, Missstände zu melden. Das Whistleblower Compensation Program der Securities and Exchange Commission (SEC) wurde 2010 durch den Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act eingeführt. Ziel des Programms ist es, Whistleblowern einen Anreiz zu bieten, Risiken und Verstöße gegen das Wertpapierrecht zu melden und sie gleichzeitig vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.
Voraussetzungen für eine Entschädigung
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Whistleblower bestimmte Kriterien erfüllen:
- Zeitliche Voraussetzungen: Die Informationen müssen nach Inkrafttreten des Dodd-Frank Act am 12.08.2011 eingegangen sein.
- Wesentlichkeit der Information: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen den bereitgestellten Informationen und den Handlungen der SEC bestehen.
- Originalität der Informationen: Whistleblower müssen originale Informationen einreichen, die der SEC noch nicht von einer anderen Person oder Institution übermittelt wurden.
- Vorherige Anfragen: Ein Whistleblower hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er die Informationen erst nach einer Anfrage der SEC zur Verfügung stellt, es sei denn, die Informationen wurden zuvor freiwillig einer anderen Behörde oder Organisation zur Verfügung gestellt.
Herausforderungen für Hinweisgeber
Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Missständen und illegalen Aktivitäten in Unternehmen. Sie sehen sich jedoch häufig erheblichen rechtlichen und persönlichen Herausforderungen gegenüber.

Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigungen im Rahmen des SEC-Programms betragen zwischen 10 % und 30 % der in der Durchsetzungsmaßnahme verhängten Geldbußen, sofern diese mehr als 1 Mio. USD betragen. Dies ist häufig der Fall. Diese Entschädigungen können beträchtlich sein und bieten Whistleblowern eine finanzielle Anerkennung für ihre mutige Entscheidung, Missstände zu melden.
Sie sind Mitarbeiter eines US-Unternehmens in Deutschland?
Wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines US-Unternehmens in Deutschland oder Europa Whistleblower sind oder werden wollen, sollten Sie unbedingt rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Mit meiner Expertise können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre rechtlichen Fragen zu klären.
Um zu klären, ob Sie als Mitarbeiter eines US-Unternehmens für das Whistleblower-Programm der SEC in Frage kommen, sollten Sie drei entscheidende Fragen beantworten:
- Haben Sie schwerwiegende Verstöße des Unternehmens beobachtet (z.B. Bestechung von Amtsträgern, Sanktionsverstöße oder Geldwäsche)?
- Hat sich das beobachtete Fehlverhalten in den letzten fünf Jahren ereignet?
- War der Arbeitgeber des Kunden an der NASDAQ (National Association of Securities Dealers Automated Quotations) oder NYSE (New York Stock Exchange) notiert?
Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Auch wenn die Fragen nicht vollständig beantwortet werden können, das Fehlverhalten aber schwerwiegend ist, ist eine Kontaktaufnahme ratsam.
Ob ein Unternehmen an der NYSE oder NASDAQ notiert ist, können Sie bei Yahoo Finance nachschauen oder mich fragen. Viele deutsche Unternehmen wie Deutsche Bank, Fresenius, BioNTech, MorphoSys, Mynaric, MYT, SAP, VIA Optronics, Voxeljet werden an diesen Börsen gehandelt. Umgekehrt gibt es viele US-Unternehmen, die an diesen Börsen notiert und in Deutschland aktiv sind. Auch tausende andere nicht-deutsche Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, werden an diesen Börsen gehandelt.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung im deutschen und US-amerikanischen Arbeitsrecht unterstütze ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter US-amerikanischer Unternehmen in Deutschland und Europa bei der Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere im Zusammenhang mit Whistleblowing. Dabei arbeite ich mit spezialisierten US-Anwälten zusammen.
Ihr Anliegen wird absolut vertraulich behandelt. Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die strikt eingehalten werden.
Ich biete erfolgsabhängige Vergütungsmodelle an, so dass Sie nur im Erfolgsfall zahlen. So können Sie Ihre Rechte ohne finanzielle Belastung durchsetzen. Darüber hinaus helfe ich Ihnen, Entschädigungen im Rahmen von Whistleblower-Programmen zu sichern.
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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