Finanzierung der Existenzgründung – Fördermittel

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Wer eine Existenz gründet, kann von zahlreichen Fördermitteln profitieren, die von Förderbanken oder vom Staat vergeben werden, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Relevant sind dabei für Gründer insbesondere vergünstigte Kredite, wie beispielsweise die zinsgünstigen Förderdarlehen der KfW, oder der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Der bundesweit bekannteste Ansprechpartner für die Vergabe öffentlicher Fördermittel ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die KfW. Profitieren können Gründer hier insbesondere von Förderdarlehen, wie dem KfW-Gründerkredit. Zudem gibt es zahlreiche Landesförderprogramme, die Start-Ups unterstützen. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit startet, kann den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser dient primär in der Anfangsphase der Gründung dazu, den Lebensunterhalt der Gründer zu bestreiten und Kosten für Sozialbeiträge zu tragen.

Was Existenzgründer zu diesen Förderprogrammen wissen sollten, erklären wir im Folgenden:

Fördermitteldarlehen der KfW oder von Landesförderbanken

Die KfW unterstützt Gründer mithilfe zahlreicher Förderprogramme. Im Vergleich zu klassischen Darlehen bieten Förderkredite viele Vorteile durch besonders günstige Konditionen: Zunächst zeichnen sich die Darlehen durch niedrige Einstiegsvoraussetzungen aus, sodass jungen Selbstständigen die Gründung einer Existenz ermöglicht bzw. vereinfacht wird. Außerdem werden Start-Ups vor allem in der Anfangszeit der Gründung durch Aussetzung der Tilgung und niedrige Zinsen finanziell entlastet. Die langen Laufzeiten ermöglichen eine langfristige Kalkulation.

Die Bank erhält hier weder Unternehmensanteile noch ein Mitspracherecht.

Die Fördermitteldarlehen bringen jedoch auch Nachteile mit sich. Denn weil die Bank nicht am Unternehmen beteiligt wird, ist sie auch nicht an etwaigen Verlusten beteiligt. Dadurch übernimmt der Gründer das komplett Unternehmensrisiko. Zu beachten gilt außerdem, dass feste Rückzahlungsvereinbarungen eingehalten werden müssen.

Hinweis: Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist grundsätzlich eine gute Bonität des Gründers.

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Hier erhalten Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit starten, über mehrere Monate hinweg eine monatliche Zahlung. Diese Förderung dient dazu, in der Gründungsphase den Lebensunterhalt der Gründer bestreiten zu können. Dadurch können in der Anfangszeit alle Einnahmen des Start-Ups komplett reinvestiert werden.

Der Vorteil des Gründungszuschusses besteht darin, dass die Geldmittel nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Höhe der Zuschüsse hängt davon ab, ob der Gründer ALG I oder ALG II bezogen hat.

Hinweis: Der Zuschuss wird nur dann gewährt, wenn das Unternehmen noch nicht gegründet wurde.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Neben diesen staatlichen Zuschüssen und Fördermitteln gibt es auch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten durch private Investoren und Kapitalgeber, die das Start-Up mithilfe von Eigenkapital und Know-How unterstützen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie hier: anwalt.de/eigenkapital

Zudem besteht die Möglichkeit einer Mezzanine-Finanzierung, bei der es sich um eine Mischung aus Fremd- und Eigenkapital handelt. Ob diese Art der Finanzierung für Sie in Frage kommt, erfahren Sie hier: anwalt.de/mezzanine_kapital

Foto(s): stock.adobe.com/Freedomz

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