FinnexBot – Betrug? – anwaltliche Hilfe

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Anleger können über die Firma FinnexBot, die unter der Domain finnexbot.com Handelsgeschäfte im Internet über ein Handelskonto anbietet, angeblich mit Kryptowährungen handeln, Forex-Handelsgeschäfte tätigen sowie am Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) teilnehmen.

Die Firma FinnexBot wirbt damit, dass man ein Portfolio mit einer Auswahl an Krypto-Assets aufbauen könne, die auf der marktführenden Plattform FinnexBot erhältlich wären. Ein Anleger könne sich die Vorteile von FinnexBot mit niedrigen Spreads, einem überlegenen Kundendienst und großartigen Handelsbedingungen sichern.

In diesem Zusammenhang verweisen die Verantwortlichen der Firma FinnexBot auch darauf, dass die FinnexBot ein in England registriertes Unternehmen sei. Es wird als Betreibergesellschaft auf eine Firma FINEX CAPITAL M LLP verwiesen, die bei der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) registriert sei.

Unter der Adresse: 26 Fenchurch St, London, England, würde sich eine Niederlassung befinden.

Im vorliegenden Fall ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass es sich bei der Firma FinnexBot um eine unseriöse, wenn nicht sogar um eine betrügerische Internethandelsplattform handelt.

Warnmitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Dass die Firma FinnexBot betrügerisch agiert muss angenommen werden, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegen FinnexBot ermittelt und vor einem Identitätsmissbrauch warnt.

Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 09.11.2023 warnt die Finanzaufsicht BaFin vor der Webseite finnexbot.com und stellt klar, dass auf der Webseite die Betreiber wahrheitswidrig behaupten, dass die FinnexBot ein in England registriertes Unternehmen sei.

Im Übrigen würde dabei auf die „FINEX CAPITAL M LLP“ verwiesen, wobei die deutsche Aufsichtsbehörde dann feststellt, dass es sich um einen Fall des Identitätsmissbrauchs handelt. Die BaFin legt dar, dass keine Verbindung zwischen der Firma FinnexBot und der Firma „FINEX CAPITAL M LLP“ besteht.

Seitens der Verantwortlichen der Firma FinnexBot wird folglich fälschlich auf die Firma „FINEX CAPITAL M LLP“ als Betreibergesellschaft verwiesen.

Unabhängig davon stellt die BaFin auch fest, dass die Firma FinnexBot bzw. deren Verantwortliche ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten und damit letztlich ungenehmigt handeln.

Nachdem die Firma FinnexBot ohne Genehmigung agiert, verstößt sie damit gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG).

Mangelndes Impressum 

Unabhängig davon findet sich auf der Webseite der Firma FinnexBot kein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die Verantwortlichen der Firma FinnexBot oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind.

Ein vollständiges und korrektes Impressum ist in vielen Ländern für Webseiten, die Geschäfte anbieten, gesetzlich vorgeschrieben. Die Firma FinnexBot hat kein solches Impressum. Dies ist ein Warnsignal.

Risiken beim CFD-Handel (Differenzkontrakte) 

Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken, bei denen ein Totalverlust drohen kann.  

Der Anleger erwirbt keinerlei Rechte an dem Basiswert. sondern er partizipiert bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist.

Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursauschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden müssen.

Verlustrisiken beim Forex-Handel 

Auch der Forex-Handel ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Bei diesem wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigt oder fällt. Auch wird mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.

Aus den vorgenannten Gründen können wir Anlegern nur dringend abraten, über die entsprechende Handelsplattform Kapital anzulegen.

Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform FinnexBot investiert haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger berät und unterstützt.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Bei der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner handelt es sich um eine renommierte Kanzlei, die seit 1995 ausschließlich private Kapitalanleger vertritt. In den letzten Jahren haben wir uns ein umfangreiches Know-how bei Anlagen im Bereich von Internethandelsplattformen erworben.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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