F.I.P. Pensions-Plan – Für die Altersvorsorge ungeeignet
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F.I.P. steht als Abkürzung für Financial Independent People, also für Leute, die finanziell unabhängig sind. Der F.I.P. Pensions-Plan wurde daher als ein Altersvorsorgemodell beworben, das mit bis zu 18 % Rendite auf das eingesetzte Kapital lockte und im Alter mehr wirtschaftliche Unabhängigkeit versprach. Dies hat sich für viele Anleger mittlerweile als trügerisch erwiesen.
Der F.I.P. Pensions-Plan basiert auf einem klassischen Zinsdifferenzgeschäft mit Fremdkapitalhebel. Nach der komplexen Struktur des Anlageprodukts beteiligten sich die Anleger als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin mittelbar an der F.I.P. Finanz AG & Co. KG oder der F.I.P. GarantieFo AG & Co. KG (Fondsgesellschaften) mit einer Kapitaleinlage in Höhe von mindestens 5.000,00 €, die als Einmalzahlung oder im Rahmen eines Ratensparplans ab 75,00 € monatlich erbracht werden konnte. Die Beteiligung hat eine Laufzeit von mindestens 10 bis 15 Jahren. Um das Investitionskapital zu erhöhen, nahmen die Fondsgesellschaften zusätzlich zum eingesammelten Kommanditkapital (Eigenkapital) Fremdkapital auf, das konzeptionsgemäß das Gesamtinvestitionskapital um bis zu 300 % erhöhte.
Investitionsgegenstand bildeten sogenannte Garantiewerte, insbesondere wohl Kapitallebensversicherungen britischer Versicherer wie der Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) und der Scottish Mutual International Ltd. (SMI). Diese hatten mit für deutsche Verhältnisse hohen Vergangenheitsrenditen auf sich aufmerksam gemacht. Sie warben damit, in der Vergangenheit Renditen in Höhe von bis zu 13 % erwirtschaftet zu haben, und garantierten zudem, dass der Wert ihrer Versicherungen niemals sinkt.
Ein Trugschluss, wie sich nun herausstellte, denn diese Versicherer weckten unrealistische Renditeerwartungen. So stellte der BGH unlängst in einem von unserer Kanzlei betreuten Verfahren, das Schadensersatzansprüche gegen die britische CMI wegen des Abschlusses eines Lebensversicherungsvertrags zum Gegenstand hatte, klar, dass eine Rendite von 8,5 %, wie sie von CMI beworbenen wurde, unrealistisch war. CMI hätte hierüber aufklären müssen (BGH, Urt. v. 11.07.2012 - IV ZR 151/11 Tz. 51).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine unternehmerische Beteiligung wegen des damit verbundenen Verlustrisikos keine sichere Kapitalanlage und mithin auch nicht zur Altersversorgung geeignet (BGH, Urt. v. 08.07.2010 - III ZR 249/09). Damit hätte unserer Ansicht nach der F.I.P. Pensions-Plan nicht als Altersvorsorgemodell beworben werden dürfen, was zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führt.
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