Firma muss wegen falschen Betons Grundwasserabsenkung zahlen

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Der Fall

Eine Baufirma hatte ein Einfamilienhaus errichtet. Das Baugrundstück liegt in einem Bereich, in dem das Grundwasser Substanzen enthält, die Beton angreifen. Daher hätte man besonderen Beton verbauen müssen, der durch das Grundwasser nicht geschädigt werden kann. Die Baufirma aber tat das nicht und verwendete stattdessen herkömmlichen Beton. 

Klar ist, dass dieser ungeeignet ist, und dass die Bodenplatte des Hauses in Kontakt mit dem Grundwasser steht. Unklar aber ist, ob das Wasser den Beton auch tatsächlich geschädigt hat. Eine Beseitigung des Mangels selbst kann nur durch vollständigen Abriss und Neuaufbau erreicht werden.

Das Urteil

Die Baufirma muss dem Bauherrn € 150.000,00 zahlen. Mit diesem Geld kann der Bauherr das Grundwasser absenken um seine Bodenplatte zu schützen. Nach Ansicht des Gerichts ist es nicht nötig, dass ein Schaden eingetreten ist, oder einer nachgewiesen werden kann. Für einen Mangel reicht es aus, dass der verwendete Beton nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Auch das Argument der Baufirma, dass die Kosten unverhältnismäßig hoch seien, konnte das entscheidende Thüringer Oberlandesgericht nicht überzeugen. Zum einen spricht dagegen, dass ein angerichteter Schaden grundsätzlich vollständig auszugleichen ist. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen möglich. Zum anderen betrifft der Schaden in der Bodenplatte das gesamte Haus. Wenn sie irgendwann ihre Tragfähigkeit verliert, ist das Haus komplett unbrauchbar und in seiner Nutzbarkeit nicht nur eingeschränkt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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