Flug umgeleitet - welche Rechte hat der Fluggast?

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Familie Meier aus Dresden weilte in den Ferien in der Türkei. Nach der Bestätigung ihres Veranstalters sollte die Rückreise in einem Direktflug von Antalya nach Dresden bestehen. Aus Gründen, die Familie Meier natürlich nicht kennt, machte der Ferienflieger einen Umweg über Frankfurt/M. Durch den kleinen Umweg verzögerte sich ihre Ankunft in Dresden um etwas weniger als 3 Stunden. Kann Familie Meier deswegen eine Entschädigung verlangen?

Das kommt darauf an. Eine Entschädigung nach der EU - Fluggastrechteverordnung setzt zunächst einmal voraus, dass der Flug, weswegen eine Entschädigung begehrt wird, entweder in der EU beginnt oder der Flug von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Erfolgte der Rückflug mit einer türkischen Airline, kommen Ansprüche nach der Verordnung nicht in Betracht. Handelte es sich um eine Airline mit Sitz in der EU, so besteht möglicherweise ein Anspruch. Nach der Fluggastrechteverordnung bzw. der hierauf aufbauenden Rechtsprechung hat der Fluggast den Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Flug annulliert wurde oder eine Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden auftrat. Letzteres liegt hier nach der Schilderung nicht vor. Auf den ersten Blick liegt auch keine Annullierung vor, denn die Meiers erreichten ihr Endziel genau mit dem Fluggerät, welches sie wenige Stunden vorher vermutlich gut gebräunt und entspannt in Antalya bestiegen hatten. Hier kommt nun die Rechtsprechung ins Spiel.

So hat das AG Frankfurt/M. in einer Entscheidung aus dem Jahr 2012 (29 C 1400/12) entschieden, dass die Änderung der Flugroute einer Annullierung des Fluges gleichzusetzen ist. Für die Meiers würde das bedeuten, dass sie auf eine Entschädigung hoffen können. Natürlich muss man auch sagen, dass die Entscheidung des AG Frankfurt/M. weder die Airlines noch andere Gerichte bindet. Lehnt die Airline die Zahlung ab, kommt es in einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht darauf an, ob man das Gericht von der Richtigkeit des Frankfurter Richterspruches überzeugen kann. Wir helfen dabei gern.   


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