Fluggastrechte und Pauschalreisen: Ihre Ansprüche im Falle von Flugproblemen
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Bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen von Flügen, sowie bei Problemen mit Gepäck, regelt die EU-Verordnung 261/2004 die Rechte der Fluggäste, die Anspruch auf Entschädigungen und Betreuungsleistungen haben können. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und reicht von 250 Euro bis 600 Euro. Passagiere von Pauschalreisen können zudem Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, wie z. B. eine Minderung des Reisepreises. Zur Durchsetzung der Ansprüche sollten Betroffene zunächst die Fluggesellschaft (und bei einer Pauschalreise) auch den Reiseveranstalter kontaktieren, bei ausbleibender oder unzureichender Reaktion anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, und im Falle eines berechtigten Anspruches kann auch die Übernahme der Anwaltskosten erwartet werden.
Flugreisen sind oft mit unvorhergesehenen Ereignissen verbunden, die zu erheblichen Unannehmlichkeiten für die Passagiere führen können. Ob Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen – die Rechte der Fluggäste sind durch die EU-Verordnung 261/2004 umfassend geregelt. In diesem Rechtstipp möchte ich Ihnen die typischen Fallkonstellationen aufzeigen und erläutern, wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft und gegebenenfalls dem Reiseveranstalter geltend machen können.
Typische Fallkonstellationen
Flugannullierung: Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, die Annullierung wurde mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum angekündigt oder sie war auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
Flugverspätung: Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung sowie auf Betreuungsleistungen, wie z.B. Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:
- Bis 1.500 km: 250 Euro
- 1.500 km bis 3.500 km: 400 Euro
- Über 3.500 km: 600 Euro
Überbuchung: Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung nicht mitfliegen können, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung sowie auf Betreuungsleistungen, wie z.B. Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung.
Verlorenes oder beschädigtes Gepäck: In solchen Fällen können Sie Schadenersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen, die sich nach dem Montrealer Übereinkommen richten.
Pauschalreisen und Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, haben Sie nicht nur gegenüber der Fluggesellschaft, sondern auch gegenüber dem Reiseveranstalter einen Anspruch. Bei einer Verspätung oder Annullierung des Fluges können Sie auch eine Minderung des Reisepreises vom Reiseveranstalter verlangen. Dies bedeutet, dass Sie einen Teil des Reisepreises zurückfordern können, wenn die Reise aufgrund von Verspätungen oder anderen Problemen nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann oder durchgeführt wurde.
Die Höhe der Minderung hängt von der Dauer der Verspätung und der Art der Reise ab.
Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
1. Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft und den Reiseveranstalter
Sie sollten zunächst sowohl die Fluggesellschaft als auch den Reiseveranstalter direkt kontaktieren. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen, wie Buchungsnummer, Flugdaten und eine detaillierte Beschreibung des Problems, bereithalten. Nutzen Sie die offiziellen Kontaktseiten der Fluggesellschaften und Reiseveranstalter, um Ihre Anfrage zu stellen.
Sichern Sie sich bestenfalls sofort - direkt nach der Landung - die entsprechenden Flugdaten, die eine Verstpätung dokumentieren (z. B. über https://www.flightradar24.com/ oder lassen Sie sich am Serviceschalter des Flughafens/Ihrer Fluggesellschaft die Verspätung bestätigen).
2. Fristsetzung
Setzen Sie der Fluggesellschaft / Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Eine Frist von 14-20 Tagen ist in der Regel angemessen. Dokumentieren Sie alle Ihre Kommunikationsversuche, um im Falle eines Rechtsstreits Nachweise zu haben.
3. Anwaltliche Unterstützung
Tritt nach Ablauf der Frist keine Reaktion oder eine unzureichende Antwort von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter ein, können Sie einen Anwalt beauftragen. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass die Gegenseite bei einer berechtigten Forderung auch die Anwaltskosten als Schadenersatz übernehmen muss.
Fazit
Fluggastrechte und die Ansprüche bei Pauschalreisen sind wichtige Themen, die oft zu wenig Beachtung finden. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Ansprüche kennen und wissen, wie Sie diese durchsetzen können. Zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn Ihre Ansprüche nicht anerkannt werden.
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Rechtliche Hinweise
Die Informationen in diesem Beitrag dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall dar.
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