Flughafenstreik: Rechte, Entschädigung, Alternativen – So kommen Sie trotzdem ans Ziel!
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Am Montag, den 10. März 2025, kommt es an mehreren deutschen Flughäfen zu umfangreichen Streiks des Bodenpersonals, darunter Gepäckabfertigung, Flugzeugbetankung und Enteisungsdienste. Betroffen sind unter anderem die Flughäfen Frankfurt, München, Stuttgart, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle.
Dieser Arbeitskampf wird voraussichtlich zu erheblichen Störungen im Luftverkehr, mit zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen führen, auf welche die Fluggesellschaften keinen Einfluss zu haben scheinen - zu (finanziellen) Lasten betroffener Passagiere?
Nachfolgender Notfallplan verschafft einen kurzen Überblick:

Außergewöhnliche Umstände infolge von Streiks
Im Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004), also bei Flügen, die in der EU starten, unabhängig von der Fluggesellschaft, oder in der EU landen, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat, bestehen keine Entschädigungsansprüche gegen Fluggesellschaften, wenn diese nicht für die Verspätung verantwortlich sind. Streiks können als solche “außergewöhnlichen Umstände” gewertet werden.
Wie ist der Streik vom 10. März 2025 zu bewerten?
An dieser Stelle stellt sich zunächst die Frage: Wer streikt eigentlich?
- Streiks von Mitarbeitenden der Fluggesellschaft (z. B. Piloten, Crew):
✈ Die Entschädigungspflicht besteht infolge der Verantwortlichkeit der Fluggesellschaften. - Streiks von Flughafenpersonal (z. B. Bodenverkehrsdienste, Sicherheitspersonal):
❌ Keine Entschädigungspflicht, da dies außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften liegt.
Rechte der Passagiere bei einem Streik des Bodenpersonals
Ein Streik des Bodenpersonals, wie am 10. März 2025 der Fall, wird rechtlich als „außergewöhnlicher Umstand“ eingestuft. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften in solchen Fällen nicht verpflichtet sind, eine finanzielle Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) zu leisten. Dennoch haben Passagiere bestimmte Rechte, die sie in Anspruch nehmen können:
- Betreuungsleistungen: Fluggesellschaften sind verpflichtet, ihren Passagieren während der Wartezeit kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten. Bei längeren Verzögerungen müssen sie auch eine Hotelunterkunft inklusive Transfer bereitstellen, insbesondere wenn der alternative Flug erst am folgenden Tag möglich ist. .
- Umbuchung oder Erstattung: Wird ein Flug annulliert oder ist die Verspätung erheblich (in der Regel mehr als fünf Stunden), haben Passagiere das Recht auf eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises.
- Minimierung der Reisezeit: Fluggesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, die Reisezeit ihrer Passagiere so kurz wie möglich zu halten – auch im Rahmen eines Streiks. Das bedeutet, dass Airlines alternative Beförderungsmöglichkeiten prüfen und anbieten müssen. Dazu gehören:
- Umbuchung auf Flughäfen innerhalb Deutschlands, die nicht vom Streik betroffen sind.
- Umbuchung auf grenznahe Flughäfen (z. B. Zürich, Amsterdam, Straßburg).
- Weitertransport mit Bus, Taxi oder Mietwagen, wenn dies eine angemessene Lösung zur Zielerreichung ist.
Checkliste für betroffene Passagiere
Um Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen, empfiehlt es sich, folgende Schritte zu befolgen:
- Flugstatus prüfen: Informieren Sie sich regelmäßig über den Status Ihres Fluges über die Website der Airline oder des Flughafens.
- Kontakt zur Airline aufnehmen: Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung, um Informationen über Umbuchungsmöglichkeiten oder Erstattungen zu erhalten.
- Betreuungsleistungen einfordern: Sollten Sie längere Wartezeiten haben, bestehen Sie auf die Bereitstellung von Verpflegung und gegebenenfalls einer Hotelunterkunft.
- Alternative Beförderung anfragen: Fragen Sie aktiv nach einer Umbuchung auf einen nicht bestreikten Flughafen oder nach Weitertransport-Möglichkeiten.
- Belege aufbewahren: Sammeln Sie alle Quittungen für Ausgaben, die Ihnen durch die Verzögerung entstanden sind, um mögliche Erstattungen geltend zu machen.
- Reiseversicherung prüfen: Kontrollieren Sie, ob Ihre Reiseversicherung Leistungen bei Streiks abdeckt, und nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt zum Versicherer auf.
- Rechtlichen Rat einholen: Wenn Sie unsicher über Ihre Rechte sind oder Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Fluggastrechte.
Streik bedeutet nicht rechtlos – Ansprüche durchsetzen
Der aktuelle Streik des Bodenpersonals am 10. März 2025 führt zu erheblichen Beeinträchtigungen im Flugverkehr. Obwohl Fluggesellschaften in solchen Fällen nicht zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet sind, stehen Passagieren dennoch Betreuungsleistungen sowie Rechte auf Umbuchung oder Erstattung zu. Zudem müssen Airlines stets sicherstellen, dass die Reisezeit so gering wie möglich bleibt, indem sie alternative Flughäfen und Beförderungsmöglichkeiten prüfen. Es ist wichtig, proaktiv zu handeln, alle relevanten Informationen einzuholen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch.
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