Förderstopp BAFA - E-Auto-Umweltbonus ausgesetzt: Möglichkeiten für Verbraucher

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit kurzem hat der Staat den Umweltbonus für Elektroautos wohl nicht nur vorübergehend ausgesetzt, was viele Autokäufer vor neue Herausforderungen stellt. Einige Hersteller reagieren darauf, indem sie ihren Kunden einen Rabatt in Höhe der entfallenen Förderung gewähren. Allerdings haben auch Autokäufer, die bereits einen Liefervertrag unterzeichnet haben, die Möglichkeit, zu handeln.

Hintergrund des Förderstopps

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Förderung für Elektroautos auszusetzen, um die Mittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu schonen. Die Regierung muss sparen.Diese Entscheidung kann für Autokäufer, die auf die Umweltprämie angewiesen sind, eine unangenehme Überraschung sein.

Reaktionen der Hersteller

Einige Hersteller zeigen Verständnis für die Situation ihrer Kunden und bieten an, den entfallenen Umweltbonus in Form eines direkten Rabatts auf den Fahrzeugpreis zu gewähren. Dies soll sicherstellen, dass die Käufer trotz der vorübergehenden Aussetzung der staatlichen Förderung nicht auf ihrem finanziellen Nachteil sitzenbleiben.

Widerrufsmöglichkeiten für Autokäufer

Autokäufer, die bereits einen Liefervertrag für ein Elektroauto abgeschlossen haben, können unter bestimmten Bedingungen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert wurde. Der Widerruf muss schriftlich erklärt und innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht werden.

Vorgehen beim Widerruf

  1. Prüfung des Liefervertrags: Autokäufer sollten ihren Liefervertrag sorgfältig prüfen. Oftmals sind hier bereits Bedingungen für den Widerruf festgelegt.

  2. Kontakt mit dem Händler: Es empfiehlt sich, umgehend Kontakt mit dem Autohändler aufzunehmen, um den Widerruf zu erklären und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

  3. Rückerstattung bereits gezahlter Beträge: Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat der Autokäufer Anspruch auf Rückerstattung aller bereits gezahlten Beträge, einschließlich eventueller Anzahlungen.

  4. Alternative Verhandlungen mit dem Hersteller: Autokäufer können auch alternative Vereinbarungen mit dem Hersteller oder Händler erwägen, wie beispielsweise die Anrechnung des entfallenen Umweltbonus auf den Kaufpreis.

Fazit

Der vorübergehende Förderstopp des BAFA bedeutet nicht zwangsläufig, dass Autokäufer die entgangene Prämie hinnehmen müssen. Durch geschicktes Verhandeln mit dem Hersteller und unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten des Widerrufs können Käufer aktiv handeln, um ihre finanziellen Interessen zu schützen.

Kontaktieren Sie uns:

Website: https://www.tes-partner.de/

E-Mail: info@tes-partner.de

Foto(s): Foto von CHUTTERSNAP auf Unsplash

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Julian Tietze

Beiträge zum Thema