Wegfall des E-Auto-Umweltbonus – Jetzt Ansprüche prüfen lassen!

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Der Schock sitzt tief bei zehntausenden, vielleicht sogar hunderttausenden Käufer von E-Autos. Am Samstag, den 16.12.2023 hat Wirtschaftsminister Robert Habeck verkündet, dass die Antragsfrist für die Kaufprämie bei E-Autos am Sonntag, den 17.12.23 vorzeitig endet. Viele Autokäufer hatten sich jedoch fest auf die Förderung verlassen und das Geld eingeplant. Ein Antrag auf den Umweltbonus konnte allerdings erst gestellt werden, wenn der Wagen zugelassen war. Wer gerade erst ein E-Auto bestellt hatte, dessen Fahrzeug war naturgemäß noch nicht zugelassen. Daher konnten Betroffene wenig tun, als der Minister an einem Samstag das Aus der Förderung für den nächsten Tag, einem Sonntag, ankündigte.

Vom Kaufvertrag lösen?

Aktuell wird unter Juristen diskutiert, ob man sich als Käufer auf eine Art Störung der Geschäftsgrundlage berufen kann, weil die Förderung ja völlig überraschend weggefallen ist. Wäre dies der Fall, müsste der Vertrag angepasst werden bzw. man könnte sich vom Vertrag lösen.


Umweltbonus vom Vertragspartner?

Wurde der Umweltbonus gewissermaßen im Kaufvertrag vom Vertragspartner garantiert, kommt auch in Betracht, dass Verbraucher den Bonus nun von Ihrem Vertragspartner verlangen können. Je nach Ausgestaltung des Vertrag kann in einer solchen Konstellation auch ein Rücktrittsrecht für Verbraucher eingeräumt sein.


Widerrufsrecht für Verbraucher?

Immer mehr Fahrzeuge werden auch online gekauft. Bei wem dies der Fall ist, der kann sich möglicherweise auch über das 14-täge Widerrufsrecht vom Kaufvertrag lössen.

Schadensersatzansprüche gegen den deutschen Staat?


Parallel dazu sollten betroffene Autokäufer auch noch Schadensersatzansprüche gegen den deutschen Staat prüfen lassen! Der deutsche Staat hat ein Förderversprechen abgegeben und dieses so kurzfristig zurückgenommen, dass zehntausende Autokäufer nicht mehr rechtzeitig reagieren konnten. Erst durch die Förderungszusagen haben sich viele Käufer erst dazu entschlossen, sich ein teures E-Auto anzuschaffen. Ein klarer Bruch des Vertrauens, den der Käufer hier genoss. Insofern stehen auch Schadensersatzansprüche gegen den deutschen Staat im Raum.

Wir unterstützen Sie!

Bereits bei der Thomas Cook Pleite hatten wir die erste Klage gegen den deutschen Staat eingereicht. Wir unterstützen sie auch heute! Egal, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen den deutschen Staat geltend machen oder vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Wir vertreten Sie kompetent und bundesweit!

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Foto(s): @Kanzlei Mutschke, Pixabay


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