Fonds der Deutsche Bank - Tochter DWS Group

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Seit einiger Zeit wurden Vorwürfe bspw. der früheren Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler sowie Untersuchungen der SEC bekannt, wonach bei der DWS Group sog. „Greenwashing“ betrieben worden sein könnte.

Danach soll die DWS womöglich sog. „grüne Finanzprodukte“ (ESG-Produkte) als nachhaltiger verkauft haben, als sie tatsächlich sind.

Bereits August 2021 hatte das Handelsblatt unter Berufung auf die Berichterstattung des „Wall Street Journal“ über eine Prüfung der SEC berichtet.

Wie u.a. das Handelsblatt und die Süddeutsche Zeitung nunmehr Mai 2022 berichteten, kam es bei der DWS Group in Frankfurt Mai 2022 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs zu einer Razzia, an welcher nach Angaben der Staatsanwaltschaft etwa 50 Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft Frankfurt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und des Bundeskriminalamts (BKA) beteiligt waren.

Nach dem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 31.05.2022 hätten sich laut Staatsanwaltschaft

zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, dass entgegen der Angaben in Verkaufsprospekten von DWS-Fonds ESG-Faktoren nur in einer Minderheit der Investments tatsächlich berücksichtigt worden sind, in einer Vielzahl von Beteiligungen jedoch keinerlei Beachtung gefunden haben.“

Die Fonds-Tochter der Deutschen Bank, die DWS Group, die u.a. Aktienfonds und Investmentfonds im Portfolio hat und sich selbst als einen Vermögensverwalter bezeichnet, der seinen „starken Fokus auf die Nachhaltigkeitsaspekte Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung“ richtet, hatte noch im September 2021 gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Stellungnahme im Rahmen einer Konsultation erklärt:

Wir arbeiten im Dialog mit Unternehmen, in die wir investieren, um aktives Eingehen auf ESG-Faktoren sicherzustellen.“

Im Falle sog. „Greenwashings“, wird also die Kapitalanlage als „grüner“ bzw. „nachhaltiger“ verkauft, als sie tatsächlich ist, führt dies grds. zu Schadensersatzansprüchen der Kapitalanleger.

In Betracht kommen hier vertragliche wie auch deliktische Schadensersatzansprüche.

Sind – wie die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der DWS offenbar annimmt (siehe oben) – die Verkaufsprospekte fehlerhaft, kommen Prospekthaftungsansprüche in Betracht.

Fazit:

Anleger sehen sich bei Kapitalanlagen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition oder aber Verlusten infolge von Kursnachteilen gegenüber.

Doch sie sollten sich trotz der Komplexität nicht grundsätzlich abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren, er vertritt geschädigte Anleger, außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren.

Nicht selten kommt es auch zu (weiteren) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft(en), regelmäßig sind solche Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich grds. beispielsweise gegen die Gesellschaften (bspw. Emittentin oder auch Kapitalverwaltungsgesellschaft) selbst, aber auch gegen Berater bzw. Beratungsunternehmen, Vermittler oder andere Personen wie Gründer oder auch Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Anbieter bspw. in Prospekten sollte ein mit den Themen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite!



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