Forderungen des Insolvenzverwalters der Schiffahrts-Gesellschaft MS "Primus"

  • 2 Minuten Lesezeit

Mit Anschreiben vom 27.04.2021 wurden die Kommanditisten der Schiffahrtsgesellschaft MS "Primus" mbH & Co. KG durch den Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Brinkmann, aufgefordert, einen großen Teil der erhaltenen Ausschüttungen der Jahre 2003 - 2008 zurück zu zahlen. Herr Dr. Brinkmann hat den Kommanditisten insofern eine sehr knappe Zahlungsfrist bis 11.05.2021 gesetzt. Offensichtlich wurde die kurze Frist gesetzt, da hier im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Verjährung der Rückforderungsansprüche droht.

Hintergrund für die Forderungen des Insolvenzverwalters ist Regelung der sog. „Einlagenrückgewähr“ gem. §§ 171 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB). Insofern verweist Herr Dr. Brinkmann auf die hinterlegten Bilanzen der Gesellschaft. Tatsächlich habe die Fondsgesellschaft in den Jahren 2003 - 2008 keine Gewinne erzielen können.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber zusätzlich eine nachvollziehbare Berechnung der Kapitalkonten der Kommanditisten/Anleger erforderlich. Nur anhand der Kapitalkonten ist eine Überprüfung der Forderungen des Insolvenzverwalters möglich (vgl. nur Bundesgerichtshof, Urteil v. 22.03.2011, II ZR 271/08). Eine solche Berechnung der Kapitalkonten der Kommanditisten war dem Schreiben des Herrn Dr. Brinkmann jedoch nicht beigefügt.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Ausschüttungen grundsätzlich nur insoweit zurückgefordert werden können, als dies zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist (Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.03.1958, Aktenzeichen II ZR 2/57).

Nach unserer Auffassung ist fraglich, ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind.

So teilt der Insolvenzverwalter unter Ziffer 1. seines Anschreibens mit, dass durch die MS "Primus" insgesamt Ausschüttungen i.H.v. 9,4 Mio. € an die Kommanditisten gezahlt worden sind. Nach den weiteren Ausführungen von Herrn Dr. Brinkmann fordert er hiervon einen Anteil von rd. 90% zurück. Dementsprechend werden hier insgesamt Ausschüttungen in Höhe von 8,5 Mio. € zurückgefordert (90% von 9,4 Mio. €). 

Demgegenüber liegen aber lediglich festgestellte Forderungen der Gläubiger i.H.v. rd. 1,9 Mio. € vor. Brings man hiervon die ebenfalls durch den Insolvenzverwalter genannten Insolvenzmasse (1,1 Mio. €), so verbleiben festgestellte Forderungen in Höhe von rd. 0,8 Mio. €

Warum der Insolvenzverwalter der MS Primus" es für nötig befindet, Ausschüttungen in  Höhe von 8,5 Mio. € zurück zu fordern, um Gläubigerforderungen in Höhe von 0,8 Mio.  € zu befriedigen, können wir derzeit nicht nachvollziehen.

Was heißt das für den betroffenen Anleger?

Jedenfalls auf den ersten Blick dürften die Forderungen des Herrn Dr. Brinkmann deutlich überhöht sein. Eine Zahlungsfrist von lediglich zwei Wochen dürfte allein aufgrund der Höhe der Forderungen unangemessen sein - zumal das Insolvenzverfahren bereits seit immerhin fünf Jahren läuft. Offensichtlich will der Insolvenzverwalter hierdurch die Anleger unter Druck setzen und der drohenden Verjährung der Rückforderung entgegenwirken.

Wir empfehlen den betroffenen Anlegern daher, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir werden für unsere Mandanten zunächst eine Prüfung der Kapitalkonten vornehmen. Ferner muss abschließend geklärt werden, ob es tatsächlich einer Rückführung sämtlicher Ausschüttungen zur Befriedigung der Gläubiger bedarf.  



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath

Beiträge zum Thema