„Forever“ - Abmahnung aus München erhalten?

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Forever“ ab.

In der Serie geht es um den Gerichtsmediziner Dr. Henry Morgan (Ioan Gruffudd), der sich mit den Toten in New York City nicht nur aufgrund seines Jobs sondern auch aufgrund seiner eigenen Unsterblichkeit, die er etwa vor 200 Jahren erlangt hat, beschäftigt.

Folgen dieser Serie sollen nun Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss über ein Peer-to-Peer widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Regelmäßig wenden sich Rechteinhaber an Kanzleien wie die Kanzlei Waldorf Frommer, um derartige Rechteverletzungen zu verfolgen. Die Abmahnung ist dann die Aufforderung das abgemahnte Verhalten – hier illegales Filesharing – zukünftig zu unterlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt.

Die Abmahnung stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Häufig wird auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags, im Falle einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Serie „Forever“ in Höhe von 815,00 Euro, angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sollte diese unbedingt ernstgenommen werden. Es handelt sich nicht um „Abzocke“. Jedoch ist es nicht ratsam, voreilig den Forderungen nachzukommen. Vielmehr sollten folgende Handlungsempfehlungen beachtet werden, um Fehler, welche zu Nachteilen des Abgemahnten führen, zu vermeiden:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag. Unter Umständen ist dieser zu hoch. Insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Haftungsmaßstäbe kann gegebenenfalls die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückgewiesen werden. So ist grundsätzlich nur der Täter der Urheberrechtsverletzung schadensersatzpflichtig. Kann die vorab bestehende Vermutung, der Anschlussinhaber sei auch Täter, erfolgreich widerlegt werden, so kann der Anschlussinhaber zwar noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, jedoch kann gegen diesen lediglich die Erstattung der tatsächlich angefallenen Rechtsverfolgungskosten verlangt werden.

Um die Haftungsvariante Ihres Falles beurteilen zu können, sollten Sie jedoch einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Pauschale Beurteilungen verbieten sich in der Regel diesbezüglich.

Auch hinsichtlich der geforderten Unterlassungserklärung sollte ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden. Der Unterlassungsanspruch kann zwar sowohl gegen den Täter als auch gegen den Störer bestehen, jedoch können Fehler diesbezüglich gravierende Folgen für Sie als abgemahnter Anschlussinhaber haben. Da die Bindungsdauer jedoch meist um die 30 Jahre beträgt, können Sie diese Fehler bis weit in die Zukunft treffen. Durch die vorherige rechtliche Überprüfung kann jedoch die Bindungsdauer oder die Höhe der bei Zuwiderhandlung fällig werden Vertragsstrafe zu Ihren Gunsten angepasst werden.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer 030 / 965 35 854 in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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