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Foto - Abmahnung von Klaus Rein durch Kanzlei Rassi Warai

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine durch Rieck & Partner Rechtsanwälte vertretene Blogbetreiberin wurde von dem Fotografen Klaus Rein für die Verwendung des Bildes einer Wendeltreppe auf ihrem Blog abgemahnt. Die von der Kanzlei Rassi Warai stammende Abmahnung bemängelte die Verwendung eines Fotos. Verlangt wurden von der Kanzlei Rassi Warai für Klaus Rein

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzkosten und
  • Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten.

Abmahnung trotz Lizenzerwerbs?

Bemerkenswert: Die Blogbetreiberin hatte bereits im Jahre 2017 über die Plattform Adobe Stock (vormals Fotolia) eine Lizenz zur Nutzung des entsprechenden Fotos erworben. Allerdings hatte sie den Fehler gemacht, den Fotocredit bzw. die Urhebernennung nicht ordnungsgemäß anzubringen. Auch dies kann, je nach Lizenzbedingungen, eine Urheberrechtsverletzung darstellen, da jeder Urheber gem. § 13 UrhG das Recht hat, selbst zu bestimmen, ob und wie er als Urheber an seinem Werk genannt wird. Hat er nicht auf sein Recht verzichtet, ist er an seinem Werk zu nennen.

Unwirksam?

Darüber hinaus erweckte die Kanzlei Rassi Warai durch die Formulierung des Entwurfes der beiliegenden Unterlassungserklärung den Eindruck, die Blogbetreiberin habe das ordnungsgemäß erworbene Foto von Klaus Rein auch umgestaltet und dann diese Umgestaltung veröffentlicht. Grundsätzlich hat jeder Urheber das Recht, die Veröffentlichung von Umgestaltungen seines Werks zu verhindern, wenn er damit nicht einverstanden ist. Im vorliegenden Fall war jedoch keinerlei Umgestaltung des Fotos vorgenommen worden. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass die Abmahnung von Klaus Rein in diesem Fall unwirksam gemäß § 97a Abs. 2 UrhG war.

Ansprüche des Klaus Rein

Dennoch war eine Urheberrechtsverletzung wegen der fehlenden Namensnennung des Urhebers Klaus Rein festzustellen. Gem. § 97 Abs. 1 und 2 UrhG hat der Urheber bei Urheberrechtsverletzung Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, sofern sein Werk urheberrechtswidrig genutzt wird.

Neben der bereits o. g. Unwirksamkeit der Abmahnung von Klaus Rein kamen jedoch weitere Umstände hinzu, die es uns ermöglichten, mit der Kanzlei Rassi Warai eine einvernehmliche Beilegung der Angelegenheit im besten Interesse beider Seiten auszuhandeln.

Abmahnung erhalten? Wir helfen!

Wenn auch Sie eine solche o. ä. Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Überprüfung zur Verfügung. Ob auch Ihre Abmahnung unwirksam ist oder weitere Umstände hinzutreten, die eine Abwehr oder jedenfalls die Findung eines angemessenen Vergleiches ermöglichen, stellen wir gerne in einer ersten Begutachtung für Sie fest. Dafür benötigen wir jedoch die vollständige Abmahnung möglichst unverzüglich von Ihnen, da jede Abmahnung individuell geprüft werden muss. Auch müssen wir von Ihnen wissen ob, wo und wie lange Sie das streitgegenständliche Foto tatsächlich benutzt haben.

Rufen Sie gleich an oder übersenden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail!

Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, was wir für Handlungsoptionen sehen und was unsere Tätigwerden Sie kosten wird. Im besten Falle können bei einer Unwirksamkeit der Abmahnung sogar Ihre Anwaltskosten von der abmahnenden Gegenseite gefordert werden. In vielen Fällen haben wir diesen Gegenanspruch bereits erfolgreich gegen Abmahner durchgesetzt.

Rieck und Partner Rechtsanwälte -schnell, kompetent, erfolgreich, bundesweit!

(Autoren: Luisa Hanke, Lars Rieck)

Foto(s): Lars Rieck

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