Fotoabmahnung und Schadensersatz

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Wir hatten vor einiger Zeit darüber berichtet, dass in Fotoabmahnungen regelmäßig auch Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung eines Fotos verlangt wird. Um die Höhe des Schadensersatzes zu bestimmen, versuchen Abmahner häufig auf die MFM-Bildhonorare zurückzugreifen, das sind die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Nun liegt uns eine Frommer Legal Fotoabmahnung vor, in der 3.000,00 EUR Schadensersatz verlangt werden, jedoch kein Wort über die MFM-Bildhonorare verloren wird. Warum geschieht das?

Möglichkeiten der Schadensberechnung

Wie bei allen Urheberrechtsverletzungen kann auch im Fall einer Frommer Legal Fotoabmahnung ein Schaden auf dreierlei Art berechnet werden. Die Methode darf der Fotograf sich aussuchen und muss sich dabei erst zum Ende eines Gerichtsverfahrens endgültig festlegen. Bis dahin darf er die Berechnungsmethode  so oft wechseln, wie er will.

Entgangener Gewinn

Zunächst kann der entgangene Gewinn zu ersetzen sein. Der ist aber häufig nicht genau zu bestimmen und muss dann vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden. Das ist für die Abmahner zu riskant, weil die Gefahr besteht, dass aus Sicht der Fotografen zu geringe Beträge ausgeurteilt werden.

Verletzergewinn

Zweitens gibt es die Möglichkeit, dem Verletzer, also hier dem Nutzer des Fotos und Empfänger der Frommer Legal Fotoabmahnung, den Gewinn wegzunehmen, den er mit der Nutzung des Fotos gemacht hat. Das ist aber meistens noch schwieriger zu berechnen und führt oft zu sehr geringen Beträgen, besonders wenn das Foto zur Bebilderung einer Webseite benutzt wurde.

Lizenzanalogie

Sehr oft wird deshalb bei der Schadensberechnung auf die sog. Lizenzanalogie zurückgegriffen. Wir kennen den Begriff aus dem Bereich des Filesharings: Bei der Lizenzanalogie wird der Betrag verlangt, den vernünftige Personen in Kenntnis der Sachlage für das Nutzungsrecht am Foto vereinbart hätten. Und das ist regelmäßig der Betrag, den auch andere Leute für das Foto zahlen müssen. Wenn der Fotograf oder seine Agentur also feste Tarife haben, die sie für die Fotonutzung verlangen und die auch bezahlt werden, kann dieser Betrag auch von dem verlangt werden, der eine Frommer Legal Fotoabmahnung erhält. In diesem Fall sind es 1.500,00 EUR. Dass es solche Tarife gibt, wird in der Frommer Legal Fotoabmahnung behauptet.

fehlende Urhebernennung

Dieser Betrag wird verdoppelt, weil nicht erwähnt worden sein soll, von wem das Foto stammt. Wenn am Foto kein Urheberrechtsvermerk angebracht wird, sprechen die Gerichte oft dafür noch einmal Schadensersatz in gleicher Höhe zu. So kommt es hier zu dem hohen Schadensersatzbetrag von 3.000,00 EUR für die Nutzung eines Fotos im Internet.

Sofern zutrifft, dass tatsächlich für die in der Frommer Legal Fotoabmahnung genannten Lizenzbeträge gezahlt werden, muss auch der Abgemahnte in den sauren Apfel beißen; er sollte aber trotzdem versuchen, den Betrag durch Verhandlungen zu reduzieren.

Was soll ich tun, wenn ich eine Frommer Legal Fotoabmahnung erhalten habe?

  • Bleiben Sie ruhig und handeln vernünftig.
  • Löschen Sie das Foto von allen Webseiten, aus die Sie es eingestellt haben.
  • Informieren Sie auch Suchmaschinenbetreiber und Wayback Machines und fordern Sie zur Löschung auf um keine Vertragsstrafe zu riskieren. Näheres zu dieser Gefahr finden Sie hier.
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Geben Sie nicht gedankenlos die der Frommer Legal Fotoabmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ab.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag. Er lässt sich erfahrungsgemäß durch Verhandlungen reduzieren.

Frommer Legal Fotoabmahnung – kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Frommer Legal Fotoabmahnung oder einer anderen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei können den Anschlussinhabern Wege sowie Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.


Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte unterstützt:

  • Seit nunmehr 15 Jahren aktiv
  • Mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal
  • Kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren
  • Weiß stark zu verhandeln
  • Ist transparent und berechnet fair

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Sie in den Kampf gehen und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder die Homepage der Kanzlei besuchen. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auch zahlreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Adobe Stock

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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