Freie Mitarbeit in Bulgarien

  • 4 Minuten Lesezeit

Als Folge des exponentiellen Wachstums des digitalen Marktes ist die freiberufliche Tätigkeit in den letzten Jahren populärer geworden. Die unabhängigen Auftragnehmer, wie die freien Mitarbeiter oft genannt werden, haben insbesondere in die IT-Branche (E-Commerce, Software-Design, Programmierung) viele Freiheiten. Das Internet und das wachsende Bedürfnis nach Spezialisten haben dazu verholfen, dass eine besondere Gruppe von Leuten entsteht, die sowohl ungebunden von den traditionellen Staatsgrenzen arbeiten, als auch sich finanziell sicher fühlen können. Die Gesamtheit von diesen Faktoren hat dazu geführt, dass diese Leute immer häufiger nach neuen Wegen zur Maximierung der Ergebnisse ihrer Tätigkeit suchen.

Eine Möglichkeit für sie ist der Umzug nach Bulgarien. In dem vorliegenden Artikel werden wir erklären, warum Bulgarien ein interessantes Ziel für die freien Mitarbeiter, die im Bereich der Informationstechnologie arbeiten, ist.

An erster Stelle muss auf den Umstand hingewiesen werden, dass Bulgarien zu den Top-Ländern in Hinsicht auf Internetgeschwindigkeit gehört. Die durchschnittliche Breibanddownload für Sofia beträgt 48,9 Mbps im Vergleich zu nur 34,3 und 32,0 Mbps für die G8 und die anderen EU-Staaten. Da die Serviceanbieter danach streben, dass ihre Dienste den Industriestandards entsprechen, ist der Zeitraum von dem Vertragsabschluss mit einem Internetanbieter bis zum Vorhandensein von Internet im Haus/Büro in der Regel sehr kurz.

An zweiter Stelle ist Bulgarien dank der steuerlichen Vorschriften des Landes ein attraktiver Standort für die ausländischen Spezialisten geworden. Im Unterschied zu anderen EU-Ländern werden die IT-Spezialisten mit niedrigen Steuern belastet und die mit der Arbeit verbundenen Steuerverpflichtungen sind relativ klein. Ein Beispiel dafür ist die Pauschalsteuer (Flat-Tax) – gemäß den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes beträgt die Einkommensteuer für natürliche Personen (Freiberufler) 10 Prozent.

Aufgrund des sog. pauschalen Kostenabzugs kann das Einkommen aus der Arbeit als Freiberufler, das versteuert wird, gekürzt werden. So werden zum Beispiel pauschal Betriebskosten in Höhe von 40% aus der Vergütung der Autoren und von Lizenzgebühren abgezogen (Art. 29, Abs. 2, Buchstaben „b“ EStG). Folglich kann die endgültige Steuer lediglich 6% von dem zu versteuernden Einkommen betragen, sofern zwei Voraussetzungen anwesend sind – die Arbeit stellt ein Autorenwerk dar und der Autor ist ein Freiberufler. Im Sinne von Artikel 2 der Berner Übereinkunft, anwendbar auch in Bulgarien, sind die Computerprogramme als literarische Werke geschützt und damit wird der Autor als freier Mitarbeiter betrachtet, sofern er in das bulgarische BULSTAT-Register eingetragen worden sein.

Wenn man den Beschluss fasst, seinen bulgarischen Wohnsitz auszunutzen, müssen bestimmte Voraussetzungen in Betracht gezogen werden. Damit man als ein Subjekt der bulgarischen Steuergesetzgebung gilt, muss man erst als eine „Lokalperson“ anerkannt werden. Dieser Rechtsbegriff ist im Art. 4 EStG durch vier alternative Voraussetzungen definiert. Man kann als Lokalperson bestimmt werden, wenn man:

  1. seinen ständigen Wohnsitz in Bulgarien hat;
  2. mehr als 183 Tage in jedem Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten in Bulgarien verbringt;
  3. man im Ausland im Auftrag des bulgarischen Staates, seiner Behörden und/oder ihrer Organisationen oder der bulgarischen Betriebe wohnt und die Mitglieder seiner/ Familie auch Lokalpersonen sind;
  4. man seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bulgarien hat.

Der Begriff „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ wird in der Rechtslehre abstrakt definiert und ist Gegenstand zahlreicher Studien. Am häufigsten wird der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person durch die folgenden Kriterien definiert: wo sich ihre Familie und Eigentum befindet, der Ort ihrer Beschäftigung, die Stelle, von der man mit seinem Eigentum und Vermögen verwaltet.

Die Gründung einer Gesellschaft (GmbH – die bulgarische Version davon ist die OOD) ist die zweite Möglichkeit für ausländische Personen, die in Bulgarien als Selbständige arbeiten wollen. In diesem Fall werden alle Geschäftsaktivitäten im Namen der juristischen Person durchgeführt. Es ist erwähnenswert, dass nur das Unternehmen mit seinem Stammkapital haftet und nicht die natürlichen Personen mit ihrem Gesamtvermögen.

Bulgarien ist ein guter Standort für ein neues Unternehmen, da die Gründung einer neuen Gesellschaft sehr leicht erfolgt. Das Minimalstammkapital beträgt BGN 2 (EUR 1) und das ganze Verfahren dauert zwei Tage. Noch ein Vorteil ist die Tatsache, dass die Körperschaftsteuer eine der niedrigsten in Europa ist – 10% Flat-Tax. Die Steuer für den ausgeschütteten Gewinn beträgt auch nur 5%. Damit aber die Gewinne aus dem Besitz eines Gesellschaftsanteils in Bulgarien versteuert werden, soll der Gesellschafter eine Lokalperson sein.

EU-Bürger und Bürger der Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes können sich bis zu drei Monaten ohne Anmeldung in Bulgarien aufhalten. Für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit müssen sie sich bei der Nationalen Agentur für Einnahmen anmelden.

Und an letzter Stelle lässt sich sagen, dass bulgarische Städte wie Sofia, Plovdiv oder Burgas günstige Mieten, eine junge und internationale Szene, gutes Nachtleben und Küche vorweisen, so dass das Leben eines Freiberuflers in Bulgarien sehr angenehm sein kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Kanzlei Ruskov & Kollegen

Beiträge zum Thema